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In den Auseinandersetzungen um die Reform der akademischen Studiengänge müssen die Grundlagen, von denen das Studium an den Universitäten auszugehen hat, im Blick behalten werden. Um das für den Bereich des Jurastudiums zu gewährleisten, hat der Deutsche Juristen-Fakultätentag bei seiner Plenartagung am 16./17.6.1995 in Würzburg 12 Thesen zur Juristenausbildung beschlossen. Damit wird fixiert, was zu den unverzichtbaren Fundamenten der Juristenausbildung gehört, an denen nicht gerüttelt werden kann. Die Thesen geben die einmütige Auffassung sämtlicher deutscher Juristen-Fakultäten wieder. Die Thesen verdienen, auch wenn sie vordergründig nur die Juristen angehen, allgemeines Interesse. Sie beleuchten die Wichtigkeit der Rückbesinnung darauf, daß sich das Studium an den Universitäten von den anderen berufsqualifizierenden Ausbildungsgängen durch seine Wissenschaftlichkeit abhebt. Der Deutsche Juristen-Fakultätentag hält daher die Beachtung folgender Grundsätze für unerläßlich: 1. Der wissenschaftliche Anspruch der Juristenausbildung 2. Bindung der Juristenausbildung an die Universitäten 3. Unverzichtbarkeit der Grundlagenfächer 4. Juristisches Ethos als Ziel der Ausbildung 5. Konzentration auf die Kerngebiete der Rechtswissenschaft 6. Gestaltung der Prüfungen 7. Festhalten am Ausbildungsziel des Einheitsjuristen 8. Einbeziehung des Europarechts und der Rechtsvergleichung 9. Keine Teilung der Juristenausbildung in ein Grund- und Aufbaustudium 10. Wissenschaftlichkeit des Studiums und "Freiversuch" 11. Rechtskundliche Fachhochschulstudiengänge 12. Information der Studierenden über die Grundlagen der Juristenausbildung. (PHF/Übern.).
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0945-5604
Würzburger Thesen zur Juristenausbildung. 1995.
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