Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Europaeische Gemeinschaften. Europaeisches Parlament |
---|---|
Titel | Schriftliche Anfrage E-2520-94 von Antonio Tajani (FE) an den Rat (16. November 1994). Betrifft: Anpassung der italienischen Sporthochschulen an die europaeischen Vorschriften. - Antwort (10. Februar 1995). |
Quelle | In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C. Mitteilungen und Bekanntmachungen, 38 (1995) 81, S. 41 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0376-9461 |
Schlagwörter | Abschlusszeugnis; Äquivalenz; Sporthochschule; Amtliche Druckschrift; Italien |
Abstract | Eine der beiden Anfragen lautet: "Stellt es nicht eine Ungerechtigkeit und Benachteiligung der italienischen Buerger dar, dass das Studium an einer Sporthochschule nur mit einem Diplom und nicht, wie in den anderen Mitgliedstaaten der Europaeischen Union, mit der Promotion abgeschlossen werden kann?" In der Antwort werden noch einmal die allgemeinen Regelungen zur Anerkennung der Hochschuldiplome genannt, die keine "europaeischen Vorschriften" darstellen. Sie sind lediglich als Regelungen zur Anerkennung zu verstehen, wenn etwaige Unterschiede des Inhalts/Niveaus der betreffenden Ausbildungen zu beruecksichtigen sind. (DIPF/Cs.). |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1996_(CD) |