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Autor/inLipke, Gert-Albert
TitelBefristungen von Arbeitsverhältnissen im Wissenschaftsbetrieb der Hochschulen, Forschungseinrichtungen und in der ärztlichen Weiterbildung.
QuelleNeuwied; München: Luchterhand (2003), IX, 105 S.Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 11
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-472-05185-X
SchlagwörterArbeitsrecht; Arbeitsvertrag; Arzt; Befristeter Arbeitsvertrag; Deutschland; Doktorand; Hochschullehrer; Wissenschaftler; Hochschule; Dienstrecht; Weiterbildung; Befristung; Dienstverhältnis; Dienstrecht; Studentische Hilfskraft; Rechtsgrundlage; Rechtsvorschrift; Arbeitsrecht; Arbeitsvertrag; Befristeter Arbeitsvertrag; Dienstverhältnis; Hochschulrahmengesetz; Hochschullehrer; Studentische Hilfskraft; Hochschule; Weiterbildung; Befristung; Arzt; Doktorand; Juniorprofessor; Wissenschaftler; Deutschland
AbstractDie Kommentierung zur Reform des Hochschulrahmengesetzes kann nun vorgelegt werden, nachdem das Fünfte und Sechste Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz im Februar und August 2002 in Kraft getreten sind. Der Rechtsanwender findet umfassende Erläuterungen der befristungsrechtlichen Regelungen und eine Vielzahl an Hinweisen zu den Auswirkungen des neuen Rechts. In die Bearbeitung des Ärztearbeitsvertragsgesetzes (ÄArbVtrG) und des Hochschulrahmengesetzes haben die bis August 2002 veröffentlichte Rechtsprechung und die bis dahin erschienene Literatur zum Befristungsrecht Eingang gefunden. Gliederung: Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung - ÄArbVtrG - (Paragraph 1. Befristung von Arbeitsverträgen). - Hochschulrahmengesetz - HRG - (Paragraph 21. Doktorandinnen und Doktoranden. - Paragraph 47. Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren. - Paragraph 48. Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren. - Paragraph 53. Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. - Paragraph 57 a. Befristung von Arbeitsverträgen. - Paragraph 57 b. Befristungsdauer. - Paragraph 57 c. Privatdienstvertrag. - Paragraph 57 d. Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen. - Paragraph 57 e. Studentische Hilfskräfte. - Paragraph 57 f. Erstmalige Anwendung). - Anhang (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2005_(CD)
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