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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionStändige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
TitelEinheitliche Prüfungsanforderungenin der Abiturprüfung Gesundheit.
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.2002.
QuelleBonn (2002), 49 S.
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterBildungspolitik; Deutschland; Gesundheit; Schule; Bildungspolitik; Beispiel; Prüfungsanforderung; Schule; Sekundarstufe II; Abituraufgabe; Abiturprüfung; Abiturprüfungsordnung; Prüfungsanforderung; Beispiel; Gesundheit; Deutschland
AbstractIm Unterrichtsfach Gesundheit werden Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsstrategien und Handlungssysteme vermittelt, die befähigen, durch individuelles Verhalten zur eigenen Gesundheit und zur Gesundheit anderer beizutragen und die bestehenden Möglichkeiten in einem Gesundheitsversorgungssystem zum Herbeiführen von Gesundheit für sich und andere effektiv zu nutzen. Dies impliziert, dass Kompetenzen zur aktiven Gesundheitsförderung durch Prävention, Therapie, Pflege und Rehabilitation vermittelt werden. Gesundheit ist als ein Unterrichtsfach zu sehen, in dem interdisziplinär gearbeitet wird. Es bedient sich bei vielen Problemlösungen fachwissenschaftlicher Grundlagen u. a. aus Biologie, Chemie, Physik, Psychologie, Pädagogik, Soziologie und Ethik. Damit wird der Forderung nach einem fachbezogenen, fächerübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife entsprochen, der den Aufbau strukturierten Wissens stützt, den Blick für Zusammenhänge sichert und die dafür notwendigen Arbeitsformen fördert. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2009/4
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