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Autor/inMalmede, Hans
TitelJugendkriminalität und Zwangserziehung im deutschen Kaiserreich bis 1914.
Ein Beitrag zur historischen Jugendforschung.
Gefälligkeitsübersetzung: Youth criminality and compulsory education in the German Empire up to 1914. An article on historical youth research.
QuelleBaltmannsweiler: Schneider-Verl. Hohengehren (2002), III, 250 S.Verfügbarkeit 
Zugl. Köln, Univ., Diss., 2001.
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-89676-598-1
SchlagwörterSoziale Situation; Kriminalität; Strafgesetzbuch; Strafrecht; Industriegesellschaft; Fürsorgeerziehung; Erziehungsheim; Hochschulschrift; Lebenswelt; Zwangseinweisung; Jugendlicher; Deutsches Kaiserreich
Abstract"'Es gibt gegenwärtig in Deutschland kein soziales Problem, das so allgemeine Aufmerksamkeit und Teilnahme findet wie die Jugendlichenfrage. Von ihrer Beantwortung, von der Lösung der Aufgabe, die sie stellt, hängt die Zukunft Deutschlands als Nation und Großmacht ab'(Franke 1911). Diese 'Jugendlichenfrage' benannte für die zeitgenössischen Beobachter ein soziales Problem von besonderer Brisanz: die Bedrohung des monarchischen Obrigkeitsstaats und der bürgerlichen Gesellschaft durch die 'Jugendlichen', die gleichermaßen gefährdeten wie gefährlichen Sprösslinge des Industrieproletariats. Im Zentrum der besorgten Aufmerksamkeit standen daher auch die Jugendkriminalität und ihre Bekämpfung. In diesem Buch geht es zuerst um die realen Ursachen und Bedingungszusammenhänge der 'Jugendlichenfrage', mithin um die Lebensbedingungen und Lebenswelten von Jugendlichen in der unruhigen Industriegesellschaft des Kaiserreichs. Hierzu gehören auch Aspekte des negativen Auffälligwerdens proletarischer Minderjähriger im strafrechtlichen Sinne: Diebstahl, Unfug, Gewalt und die Beteiligung von Minderjährigen an politisch kriminalisierten Sozialprotesten. Anschließend geht es um die Jugendlichen als Objekte der staatlich-kriminalpolitischen Sanktionsgewalt und kriminalwissenschaftlichen Definitionsmacht. Besondere Aufmerksamkeit findet die bereits im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 als Strafalternative vorgesehene und später zivilrechtlich erweiterte Zwangserziehung, weil sie im Verständnis ihrer Protagonisten als kriminal- und sozialpolitische Allzweckwaffe im Kampf gegen die Jugendkriminalität dienen sollte." (Autorenreferat). Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1871 bis 1914.
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2005_(CD)
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