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Autor/inFreund, Manuela
TitelHochschulrecht, Hochschulrahmengesetz, Landeshochschulgesetzgebung.
Ausgewählte Regelungsbestände des Hochschulrechtes in der Hochschulgesetzgebung des Bundes und der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle(2002), XL, 290 S.Verfügbarkeit 
Zugl.: Hamburg, Univ., Fachbereich Rechtswissenschaft, Diss., 2001.
ReiheHamburger Studien zum Kulturverfassungs und -verwaltungsrecht. 13
BeigabenAnlagen 3; Anmerkungen 543; Literaturangaben S. XV-XXXIV
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-931518-31-0
SchlagwörterLändervergleich; Bildungsgeschichte; Bilanz; Studium; Hochschulgesetz; Hochschulleitung; Hochschulrahmengesetz; Hochschulrecht; Hochschulreform; Hochschulselbstverwaltung; Hochschulverwaltung; Dissertation; Exmatrikulation; Studiendauer; Reform; Ursache; Deutschland; Deutschland (bis 1945); Hamburg; Mecklenburg-Vorpommern
AbstractDie zentrale Rolle der vorliegenden Untersuchung kommt dem HRG zu. Dessen Inhalt läßt sich in drei Bereiche gliedern: Aufgaben der Hochschule, Mitglieder der Hochschule sowie Organisation und Verwaltung. Um die Bandbreite der HRG-Regelungen zu repräsentieren, wurde aus jedem Bereich ein Gegenstand ausgewählt. Weitere Voraussetzung war dessen Bedeutung sowohl in entwicklungsgeschichtlicher Hinsicht als auch in der aktuellen Hochschulrechtsdiskussion. Im Bereich der Organisation stellt die Hochschulleitung den wohl wichtigsten Punkt dar. Für die Funktionsfähigkeit und Effizienz, also letzlich für den Erfolg bei der Aufgabenerfüllung des Wissenschaftsbetriebes Hochschule, aber auch für die Stellung der Hochschule in Gesellschaft und Staat kommt es entscheidend darauf an, wie die Frage der Leitung geregelt ist. Von besonderer Bedeutung für die einzelne Hochschule ist dabei die Frage, ob und inwieweit ihr noch Spielraum für die Ausgestaltung der Leistungsregelungen, etwa in der Grundordnung, eingeräumt wird. Die Regelung der Wahlen fällt in den Bereich Mitgliedschaft und Mitwirkung. Durch Wahlen in Gremien und Leitungspositionen vollzieht sich die Mitwirkung der Hochschulmitglieder an der Selbstverwaltung. Das Thema "Exmatrikulation und sonstige Sanktionen bei überlangen Studienzeiten" aus dem Bereich Studium und Lehre bildet den dritten Untersuchungsgegenstand. Gliederung: Einleitung (I. Auswahl der Untersuchungsgegenstände. - II. Auswahl des Untersuchungsmaterials. - III. Gang der Untersuchung). - Erster Teil: Das Hochschulrecht bis zum HRG (1. Abschnitt: Allgemeine Entwicklung des Hochschulrechts. - 2. Abschnitt: Die ausgewählten Regelungsgegenstände in der Reformdiskussion nach 1945 (I. Hochschulleitung. - II. Wahlen. - III. Exmatrikulation und sonstige Sanktionen bei "überlangen" Studienzeiten). - 3. Abschnitt: Die ausgewählten Regelungsgegenstände in dem Gesetz über die Universität Hamburg vom 25.4.1969). - Zweiter Teil: Das Hochschulrahmengesetz (1. Abschnitt: Die Rechtsgrundlage des HRG - Art. 75 Abs. 1 Nr. 1 a GG. - 2. Abschnitt: Die Entwicklung des HRG. - 3. Abschnitt: Die Regelungen des HRG bezüglich Hochschulleitung, Wahlen und Exmatrikulation und sonstiger Saktionen bei "überlangen" Studienzeiten). - Dritter Teil: Die Hochschulgesetzgebung in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern (1. Abschnitt: Hamburg. - 2. Abschnitt: Mecklenburg-Vorpommern. - 3. Abschnitt: Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern - vergleichende Hinweise). - Zusammenfassung. - Anhang (Anlage 1: Daten zur Hochschulgesetzgebung des Bundes. - Anlage 2: Daten zur Hochschulgesetzgebung in Hamburg. - Anlage 3: Daten zur Hochschulgesetzgebung in Mecklenburg-Vorpommern) (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2004_(CD)
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