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InstitutionDeutschland / Bundesministerium für Gesundheit
TitelZweiter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung.
Unterrichtung durch die Bundesregierung.
QuelleBerlin: Bundestag (2001), 163 S.
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ReiheDrucksache / Deutscher Bundestag. 14/5590 v. 15.03.2001
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterStationäre Versorgung; Gesetzgebung; Pflegeversicherung; Wirtschaftslage; Investitionsförderung; Lohnentwicklung; Qualitätsmanagement; Berufsausbildung; Ausbildungsvergütung; Pflegebedürftigkeit; Altenpflege; Auswirkung; Entwicklung; Gutachten; Häusliche Pflege; Infrastruktur; Konzeption; Quote; Ambulante Betreuung; Pflegedienst; Leistungsempfänger; Pflegepersonal
Abstract"Nach dem Übergang der Zuständigkeit für die Pflegeversicherung vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) auf das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - aufgrund des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 - hat nunmehr das BMG den gesetzlichen Auftrag, im Abstand von drei Jahren den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes über die Entwicklung der Pflegeversicherung, den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland und die Umsetzung der Empfehlungen und der Vorschläge des Ausschusses für Fragen der Pflegeversicherung zu berichten. Nachdem im Dezember 1997 der Erste Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung (Bundestagsdrucksache 13/9528) abgegeben wurde, wird nunmehr - entsprechend dem gesetzlichen Auftrag - der Zweite Bericht dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt. Aufgrund vorrangiger aktueller Gesetzgebungsarbeiten zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und eines umfangreichen Abstimmungsbedarfs von Berichtsteilen mit den Bundesländern, die im Rahmen der Behandlung des Ersten Berichts im Bundesrat eine intensivere Beteiligung bei der Abfassung künftiger Berichte verlangt haben, war eine Fertigstellung des Zweiten Berichts noch im Dezember 2000 nicht möglich. Auch durch die Regierungsumbildung Anfang Januar 2001 hat sich die Zuleitung des Zweiten Berichts an die gesetzgebenden Körperschaften, die nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 4 SGB XI bis Ende des Jahres 2000 hätte erfolgen müssen, noch einmal zeitlich verzögert. Der Zweite Bericht gibt einen umfassenden Überblick und Detailinformationen über die Situation der Pflegeversicherung, insbesondere über die Zahl der Leistungsbezieher sowie die Auswirkungen der Pflegeversicherung auf die Pflegeinfrastruktur und andere Bereiche der pflegerischen Versorgung und Betreuung in den Jahren 1998 bis 2000." (Autorenreferat, IAB-Doku, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)). Forschungsmethode: Dokumentation. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1995-2000.
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2022/3
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