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Autor/inNishihara, Hiroshi
TitelNationalhymne als Problem des Rechts auf eine ideologisch tolerante Schule in Japan.
QuelleAus: "In einem vereinten Europa dem Frieden der Welt dienen...". Berlin: Duncker u. Humblot (2001) S. 795-814Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
SchlagwörterIdeologie; Schule; Schulrecht; Lehrer; Schüler; Toleranz; Grundrechte; Nationalhymne; Rechtsanspruch; Staat; Verfassungsrecht; Japan
AbstractDie Erkenntnis, dass das Toleranzgebot zu den Wesensmerkmalen des Schulrechts in einem freiheitlichen und demokratischen Staat gehört, ist ... in vielen Verfassungen anerkannt. In Japan plädiert die schulrechtliche Theorie für die Einschränkung der staatlichen Kompetenz im Bereich der inneren Schulangelegenheiten. Es kommt in erster Linie darauf an, der Indoktrinierung der Schüler entgegenzuwirken, die sich aus der zentralen Schulverwaltung ergibt. Die schulrechtliche Diskussion steht daher im Zeichen des Gegensatzes zwischen Kontrollwille seitens der Schulverwaltung und Abwehrgedanken seitens der Lehrer- und Elternschaft. Das "Recht auf eine ideologisch tolerante Schule" hat in dieser Diskussion den Vorteil, die oft allzu ideologisch belastete Auseinandersetzung auf einen vernunftgeprägten Weg zu leiten. Neuerdings ist in diesem Problembereich ein heftiger Streit ausgebrochen. Dabei geht es um die Frage, inwieweit der Staat berechtigt ist, die Schüler und Lehrer zum Gesang der Nationalhymne zu verpflichten. In der Diskussion um die Zulässigkeit dieser Verpflichtung wurde das Recht auf eine ideologisch tolerante Schule in Japan erneut ins Feld geführt. Der vorliegende Beitrag zeigt anhand dieser Auseinandersetzung, wie das von Thomas Oppermann (Adressat der Festschrift) vorgeschlagene Recht in der japanischen Problemlage mit einem konkreten Inhalt ausgefüllt und herangezogen werden kann. Dabei wird zunächst kurz dargestellt, warum die japanische Nationalhymne überhaupt eine ideologische Belastung darstellt. Dann wird auf die Frage eingegangen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Schüler berechtigt ist, dieses Grundrecht in Anspruch zu nehmen. Zum Schluss wird noch die Frage behandelt, was die verfassungsrechtliche Gewährleistung dieses Rechtes für den Lehrer bedeutet und ob er auch berechtigt ist, sich in einer Zwangssituation auf dieses Recht zu berufen. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2003_(CD)
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