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Autor/inDetermann, Lothar
TitelMüssen Professoren von Verfassung wegen Beamte sein?
QuelleIn: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 19 (2000) 12, S. 1346-1351Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0721-880X
SchlagwörterBeamtenrecht; Beamter; Deutschland; Hochschullehrer; Hochschulrecht; Öffentliche Meinung; Verfassungsrecht; Dienstrecht; Dozent; Beamtenrecht; Dienstrecht; Grundgesetz; Grundrechte; Verfassungsrecht; Öffentliche Meinung; Dozent; Hochschulrecht; Hochschullehrer; Beamter; Deutschland
AbstractDie Debatte um das Professorendienstrecht dauert an. Am 21. September 2000 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Konzeptpapier für ein "Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert" vorgelegt ... . Hiernach sollen grundlegende Änderungen vorgenommen werden. Unter anderem wird wieder der dienstrechtliche Status der Professoren zur Diskussion gestellt. Seit einiger Zeit wird Unzufriedenheit hinsichtlich des Professorenstatus geäußert: Die Stellung als Beamter auf Lebenszeit mit gesetzlich weitgehend festgelegten Bezügen habe "faule Professoren" erzeugt. Deshalb wird vorgeschlagen, Professoren nicht mehr zu Beamten zu ernennen, sondern im privatrechtlichen Angestelltenverhältnis zu beschäftigen. Zwar bestimmen derzeit noch fast alle einschlägigen Landesgesetze, dass Professoren in der Regel verbeamtet werden müssen, und es sind auch etwa 98% der Professoren Beamte. § 46 HRG und das Beamtenrechtsrahmengesetz geben dies allerdings nicht zwingend vor. Für reformwillige Landesgesetzgeber könnte sich deshalb die Frage stellen, ob das Grundgesetz gebietet, dass Professoren Beamte sein müssen. Auf diesem Hintergrund diskutiert der Beitrag zum einen den beamtenrechtlichen Funktionsvorbehalt sowie zum anderen die Vorgaben des Art. 5 III GG für den Professorenstatus. (DIPF/Orig./St.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2002_(CD)
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