Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Dallinger, Peter |
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Titel | Mit oder ohne ZVS? (Hochschulzugang). |
Quelle | In: Forschung & Lehre, 7 (2000) 11, S. 586Infoseite zur Zeitschrift |
Beigaben | Abbildungen 1 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0945-5604 |
Schlagwörter | Abitur; Rechtsstellung; Hochschulmitbestimmung; Hochschulreife; Hochschulzugang; Hochschulzulassung; Studierfähigkeit; Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen; Studienerfolg; Auswahlverfahren; Studienbewerber; Deutschland |
Abstract | Hochschulzugang mit ZVS oder ohne? Die Meinungen dazu sind unterschiedlich. Die ZVS geht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (VerfG) zurück. Nach dessen erstem Numerus-clausus-Urteil vom 18. Juli 1972 sind absolute Zulassungsbeschränkungen nur verfassungsgemäß, wenn u. a. die "Auswahl und Verteilung ... mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber ... erfolgen". (BVerfG E 33 S. 303). Wer aber hochschulreifer Bewerber ist, bestimmt das BVerfG mitnichten. Das Gericht hat an mehreren Stellen sogar davor gewarnt, nur nach dem Abitur den Grad der Eignung zu bestimmen, u. a. weil dies "zu einer die Studienwünsche wohlwollend berücksichtigenden Notengebung verleite". Im Fall der Medizin habe der Wissenschaftsrat dargelegt, daß "eine Korrelation zwischen guten Schulnoten und Studienerfolg nicht hinreichend nachweisbar sei". "Die ZVS nimmt den Hochschulen die Möglichkeit zum Wettbewerb um Studenten?" Dieser Satz ist unrichtig. Nicht die ZVS schliesst die Hochschulen vom Wettbewerb aus, sondern das Abitur, d. h. das Schulabschlußzeugnis mit bundesweiter Wirkung als Zugangsvoraussetzung für alle Studiengänge. Es nimmt den Universitäten - besser ihren Fakultäten - jede Mitwirkungsmöglichkeit weg, und zwar auch im Falle eines offenen Zuganges. Eine Mitwirkungsmöglichkeit der Fakultäten bedeutet nicht, daß das Abitur abgeschafft würde. Die Fakultät erhielt nur das Recht, beim Studienbewerber ergänzende Eignungsfeststellungen zu treffen. (HoF/Text auszugsweise übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2002_(CD) |