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Autor/inMüller-Böling, Detlef
TitelNeuer Akteur.
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 56 (2000) 18, S. 33Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterSubsidiarität; Steuerung; Verantwortung; Fachbereich; Hochschulleitung; Hochschulorganisation; Hochschulverwaltung; Hochschule; Kollegialitätsprinzip; Deutschland
AbstractMit dem allgemeinen deutschen Fakultätentag betritt ein neuer Akteur die Bühne der Hochschulpolitik. Überdeutlich formuliert der Wissenschaftsrat in seinen Thesen zur Entwicklung des Wissenschaftssystems: "Autonomie in wissenschaftlichen Belangen kann unter heutigen Bedingungen nur dann erfolgreich realisiert werden, wenn der Tatsache Rechnung getragen wird, dass die Prinzipien der Kollegialsteuerung der Vielfalt der Steuerungsaufgaben in modernen Wissenschaftseinrichtungen nicht mehr angemessen sind". Und weiter: "Im künftigen Hochschulsystem sollte aus der individuellen Verantwortung eine institutionelle des Fachbereichs, der Fakultät und der Universität werden". Deutlicher kann die koordinierte und organisierte Verantwortung von Fakultäten für ihren Aufgabenbereich nicht unterstrichen werden - aber auch nicht die Gesamtverantwortung der Hochschulleitung für das, was auf institutioneller Ebene zu geschehen hat. Die Frage nach "stark oder schwach" einer Hochschulleitung oder eines Dekans ist falsch gestellt. Darum geht es nicht. Es geht um die Kompetenzverteilung zwischen zentral und dezentral als uralte organisationswissenschaftliche Fragestellung. Konkret: Wer ist der Anwalt der Korporation auf der Fakultäts- ebenso wie auf der Hochschulebene? (HoF/Text teilweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2002_(CD)
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