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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inKuntz-Brunner, Ruth
TitelDer Tabu-Brecher.
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 56 (2000) 21, S. 13Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterMarktwirtschaft; Stiftung; Hochschulverwaltung; Hochschulpolitik; Entwurf; Hochschulfinanzierung; Sponsoring; Hochschulrat; Fundraising; Marktwirtschaft; Sponsoring; Hochschuleffizienz; Hochschulautonomie; Hochschulfinanzierung; Hochschulgesetz; Hochschulleitung; Hochschulpolitik; Hochschulrat; Hochschulstruktur; Hochschulverwaltung; Studentische Mitbestimmung; Stiftungshochschule; Stiftungshochschule; Entwurf; Stiftung; Stiftungsrat
AbstractDie Hochschulen sollen sich stärker den Marktmechanismen unterwerfen. Diesen politischen Akzent setzt der niedersächsische Wissenschaftsminister Thomas Oppermann. Deshalb gibt es in Niedersachsen vielleicht schon bald Stiftungshochschulen. In spätestens zwei Jahren sollen sich die Hochschulen vom Staat abnabeln können. Während in manchen Bundesländern noch über die Einführung von Hochschulräten gestritten wird, peilt Oppermann gleich die ganz große Lösung an: Sein Entwurf zum neuen Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) sieht vor, dass Hochschulen zu Stiftungen des öffentlichen Rechts mutieren können. Dann werden Stiftungsräte Nachfolger der Hochschulräte sein. Dafür verspricht der NHG-Entwurf den Hochschulstiftungen einen weitgehend autonomen Aktionsradius. Sie sollen "Dienstherren" des beschäftigten Personals und gar Eigentümerinnen der genutzten Grundstücke und Liegenschaften werden. Die Macht wird einem professionellen Präsidium und dem siebenköpfigen Stiftungsrat als Aufsichtsgremium übertragen. Das Ministerium soll über seine beiden Rats-Mitglieder noch ein Veto-Recht besitzen. Und es behält sich vorerst die Berufung von Professoren vor. Auch ein Mehr an studentischer Verantwortung verspricht das geplante NHG: In der ständigen Kommission für Lehre und Studium, die zum Beispiel an Studienordnung oder Berufungsvorschlägen mitwirkt, soll zur Hälfte mit Studierenden besser besetzt sein. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2002_(CD)
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