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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelAusbildungsförderung durch verzinsliches Darlehen.
QuelleIn: Deutsches Verwaltungsblatt, (2000) 22, S. 1688-1691Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0012-1363
SchlagwörterKind; Schwangerschaft; Rechtsprechung; Darlehen; Ausbildungsdauer; Ausbildungsförderung; Betreuung; Deutschland
AbstractAuch nach einem Fachrichtungswechsel wird Ausbildungsförderung als Zuschuß für die Zeit einer Verlängerung des Studiums infolge Schwangerschaft oder Kinderbetreuung (§17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 i. V. mit § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG F. 1996) erst nach Ende der Förderungshöchstdauer geleistet, die für die (andere) Ausbildung maßgeblich ist. Während einer Förderung nach § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG entstehen Auszubildenden aus einem Bankdarlehen i. S. von § 18 c BAföG F. 1996 keine Zinsen. BVerwG, Urteil vom 6.4.2000 - 5 C 24.99 (DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2002_(CD)
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