Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Bock, Klaus Dieter |
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Titel | Zum Unterschied von Prüfungs- und Studienleistungen. Ein Fazit nach fünf Jahren "Eckdatenverordnung-Universitäten" in NRW. |
Quelle | In: Das Hochschulwesen, 48 (2000) 1, S. 15-23Infoseite zur Zeitschrift |
Beigaben | Abbildungen 1; Literaturangaben |
Sprache | deutsch; deutsche Zusammenfassung; englische Zusammenfassung |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0018-2974 |
Schlagwörter | Bewertung; Geisteswissenschaften; Hochschuldidaktik; Hochschullehrer; Kritik; Qualität; Student; Studienerfolg; Studium; Wissenschaftliches Arbeiten; Prüfungsordnung; Hochschulpolitik; Reform; Hausaufgabe; Leistungsbeurteilung; Klausur; Prüfungsordnung; Studienleistung; Betreuung; Lehre; Studienordnung; Klausur; Leistungsbeurteilung; Prüfungswesen; Hausaufgabe; Lehre; Studium; Hochschulpolitik; Studienordnung; Hochschullehrer; Hochschuldidaktik; Studienerfolg; Studienleistung; Wissenschaftliches Arbeiten; Geisteswissenschaften; Betreuung; Bewertung; Eckdatenverordnung; Kritik; Qualität; Reform; Student |
Abstract | Die im April 1994 für universitäre Studiengänge in NRW in Kraft getretene Eckdatenverordnung ist "in der Absicht entstanden, Studienvolumina, die Zahl der Prüfungsleistungen und Fachprüfungen sowie die Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten zu begrenzen." Innerhalb von anderthalb Jahren sollten die Hochschulen ihre Studien- und Prüfungsordnungen an die EckVO anpassen, und das ist inzwischen geschehen. Aber die EckVO sollte mehr als nur den quantitativen Rahmen ändern, sie sollte Erneuerung bewirken. "Nach fünf Jahren werden wir gemeinsam mit den Hochschulen die Erfahrungen mit den Eckdaten auswerten. Spätestens dann wird sich zeigen, ob sie sich als Reforminstrument bewährt haben." Diese Sätze stammen aus dem Vorwort einer Broschüre, die zur Erläuterung der Eckdatenverordnung im Dezember 1994 erschien. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2000, ohne dass derzeit entsprechende Aktivitäten bekannt wären. Da ist es nahe liegend, das Ministerium an seine Versprechungen zu erinnern und ein erstes Fazit zu ziehen, aus eingeschränkter Perspektive, nämlich auf Grund von Erfahrungen in einem Fach, das zu den "Fächergruppen Geisteswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften" der EckVO gehört. Dieses Fazit ist negativ: Die Eckdatenverordnung hat sich nicht nur nicht als Reforminstrument bewährt, sie hat Reformbestrebungen behindert, weil sie in eine falsche Richtung gelenkt hat. Der Autor zeigt die fatalen Folgen einer mangelhaften Unterscheidung der beiden Begriffe (Prüfungs- und Studienleistungen) für die Entwicklung von Lehre und Studium. Er arbeitet die idealtypischen Unterschiede und deren hochschuldidaktische Bedeutung heraus und kommt zu Empfehlungen für eine verbesserte Anleitung der Erstsemester und für eine angemessene Formulierung der Bestimmungen zum Erwerb von Leistungsnachweisen in Studienordnungen. Inhaltliche Gliederung: EckVO und Reaktion der Hochschulen: Gerangel um Quantitäten - Hochschuldidaktische Defizite der Diskussion - Idealtypische Unterschiede zwischen Prüfungs- und Ausbildungsleistungen - Wo die Praxis diese Unterschiede nicht beachtet - Der Beitrag der EckVO zur Verwischung der Unterschiede: "Prüfungselemente" - Die Reaktion der Hochschulen: "Prüfung" von Leistungen statt "Anleitung" zur Verbesserung - Nach der hochschulpolitischen Diskussion die Anpassung der Ordnungen (Eine Fallstudie) - Vorschlag für eine angemessene Formulierung von Bestimmungen zum Erwerb von Leistungsnachweisen in Studienordnungen - Erfahrungen und Erwartungen der Studierenden - Was muss geändert werden? (HoF/Text teilweise übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2001_(CD) |