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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inBethge, Herbert
TitelParagraf dreizehn Wissenschaftsrecht.
QuelleAus: Besonderes Verwaltungsrecht. 1. Wirtschafts-, Umwelt-, Bau-, Kultusrecht. Heidelberg: Müller (2000) S. 1042-1123Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 9
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
SchlagwörterDeutschland; Hochschullehrer; Hochschulrecht; Staat; Student; Verwaltungsrecht; Hochschule; Hochschulverwaltung; Wissenschaftsrecht; Rechtsgrundlage; Staat; Verwaltungsrecht; Hochschulleitung; Hochschulrecht; Hochschulverwaltung; Hochschullehrer; Hochschule; Personal; Student; Deutschland
AbstractNach einer kurzen Darstellung der allgemeinen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Wissenschaftsrechts widmet sich der Hauptteil des Artikels seinen verwaltungsrechtlichen Grundlagen: 1) Hochschularten und Aufgaben der Hochschulen, 2) das Verhältnis von Hochschule und Staat (u. a. staatliche Aufsicht und Finanzierung), 3) die innere Struktur der Hochschulen: Fakultäten und Fachbereiche, zentrale Einrichtungen, Organe der Hochschule, Rechtsstellung der Hochschulmitglieder (Lehrpersonen und Studenten). Abschließend wird das Wissenschaftsprozessrecht erläutert. (DIPF/Bi.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2002_(CD)
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