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Autor/inRykart, Karin
TitelStrafen, Erziehen und Wiedergutmachung.
Die totale Institution Gefängnis und ihr Lösungsvermögen in bezug auf diese drei vom Strafgesetz geforderten Aufgaben.
Gefälligkeitsübersetzung: Punishments, education and reparation : the total institution of prison and its problem-solving ability in relation to these three tasks demanded by penal law.
QuelleZürich (1999), 15 S.
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie; Graue Literatur
SchlagwörterErziehung; Symbolischer Interaktionismus; Strafe; Erziehung; Schweiz; Strafe; Justizvollzugsanstalt; Totale Institution; Wiedergutmachung; Symbolischer Interaktionismus; Strafgesetzbuch; Totale Institution; Wiedergutmachung; Justizvollzugsanstalt; Schweiz
AbstractDer vorliegende Beitrag befasst sich mit der totalen Institution Gefängnis und ihrem Lösungsvermögen in bezug auf die drei vom Schweizerischen Strafgesetzbuch geforderten Aufgaben, nämlich Strafen, Erziehen und Wiedergutmachen. Zunächst werden die gesetzlichen Grundlagen des Schweizerischen Strafgesetzbuches vorgestellt, anhand dessen die Vollzugsziele und die Philosophie der strafrechtlichen Maßnahmen aufgezeigt werden können. Neben dem Aspekt der Bestrafung wird der Aspekt der Besserung der Insassen und der Wiedergutmachung gegenüber den Geschädigten gesetzlich festgehalten. Danach folgt ein Theorieteil, worin die drei gesellschafts- und strafphilosophischen Gedanken (Strafen, Erziehen, Wiedergutmachung) anhand verschiedener Theorieansätze expliziert werden. Zuerst konzentriert sich die Autorin auf den Abolitionismus, der im kriminalsoziologischen Sinne den Verzicht auf die totale Institution des Gefängnisses bedeutet bzw. in einem noch umfassenderen und extremeren Sinne die Abschaffung des Strafrechts. Danach wird die Theorie des Symbolischen Interaktionismus beleuchtet, die davon ausgeht, dass Handeln aufgrund allgemein anerkannter Symbole, welche für beide Partner den gleichen Bedeutungsgehalt haben, der aber nicht durch gleichförmige Reaktionen, sondern durch Erwartung des auf das eigene Verhalten bezogenen Antwortverhaltens des Interaktionspartners definiert ist. Innerhalb des Symbolischen Interaktionismus' gibt es verschiedene Richtungen, es wird hier aber nur auf die drei Vertreter Herbert Blumer, Arnold M. Rose und Erving Goffman eingegangen. Im Anschluss daran werden 'Electronic Monitoring' und kognitive-verhaltensorientierte Lernprogramme vorgestellt. Den Abschluss des Theorieteiles bildet der außergerichtliche Tatausgleich. Danach befasst sich die Autorin intensiv mit der Frage, ob das Gefängnis als Institution in der Lage ist, die drei Aufgaben des Strafgesetzbuches zu erfüllen. Es wird deutlich, dass das Gefängnis nur die Straffunktion als einzige der drei im Strafgesetzbuch geforderten Aufgaben erfüllt. (ICD).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2003_(CD)
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