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Autor/inDohmen, Dieter
InstitutionForschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (Köln)
TitelAusbildungs-Realsplitting.
Effizient und verteilungsgerecht.
Gefälligkeitsübersetzung: Real training splitting : efficient and distributed fairly.
QuelleKöln: Forschungsinst. für Bildungs- u. Sozialökonomie (1999), 32 S.Verfügbarkeit 
ReiheFIBS-Diskussionspapier. 10
Beigabengrafische Darstellungen 10; Tabellen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie; Graue Literatur
SchlagwörterAusbildungsförderung; Finanzierung; Studium; Reform; Familienleistungsausgleich; Finanzierung; Ausbildungsförderung; Bundesausbildungsförderungsgesetz; Studium; Reform
Abstract"Der Familienleistungsausgleich steht nach den Karlsruher Urteilen vor einer grundlegenden Veränderung. Eine umfassende Reform der Ausbildungsförderung für Studierende hat die Bundesregierung für das Jahresende angekündigt, die jedoch ein Ziel, die Zahl der Studierenden aus einkommensschwachen Familien zu erhöhen, nicht erreichen wird. Der Grund ist die fehlende Ausbildungsförderung in der Sekundarstufe II und die für die Eltern materiell attraktivere Lehre, die sie von Unterhaltslasten befreit, während ihnen das Kindergeld weiterhin gezahlt wird und somit ihren eigenen Konsum erhöht. Es ist daher unabdingbar, die Schüler- und Studierendenförderung zusammen mit dem Familienlastenausgleich zu reformieren. In der vorliegenden Arbeit wird eine integrierte und verknüpfte Reform auf beiden Ebenen, Ausbildungsförderung und Familienleistungsausgleich, in Form des Ausbildungs-Realsplittings vorgeschlagen. Bei den Auszubildenden werden Erwerbseinkünfte, Ausbildungsvergütung, Ausbildungsförderung und Elternunterhalt als grundsätzlich zu versteuernde Einnahmen angesehen, während bei den Eltern (nur) die tatsächlichen Unterhaltsleistungen steuermindernd berücksichtigt werden. Die Höhe der Ausbildungsförderung und des steuerfreien Existenzminimums soll nach dem Alter und der Wohnform der Auszubildenden gestaffelt werden und z. B. 1.250 DM für Studierende betragen. Das steuerfreie Ausbildungs-Existenzminimum wird in der gleichen Größenordnung festgelegt. Der Einkommensfreibetrag für die Eltern wird auf 2.500 DM für verheiratete und 1.750 DM für alleinstehende angehoben. Vom darüber hinausgehenden Einkommen verbleiben 65 Prozent für die Eltern, der Rest wird zu gleichen Anteilen auf die Kinder verteilt. Dieser Ansatz schafft Steuergerechtigkeit zwischen Eltern, die unterschiedliche Unterhaltslasten zu tragen haben, und zwischen Beziehern unterschiedlicher (Ausbildungs-)Einkünfte. Er beseitigt die aus Sicht der Eltern bestehende Benachteiligung weiterführender schulischer Ausbildungen gegenüber der Lehre und sorgt für eine zur Finanzierung der Ausbildung ausreichende Unterstützung. Der Finanzbedarf des Modells liegt mit rund 21 Mrd. DM um etwa 2,5 Mrd. DM über dem des heutigen ausbildungsbedingten Familienleistungsausgleichs. Da gleichzeitig jedoch die Anrechnung des Erwebseinkommens auf die Ausbildungsförderung verschärft, komplementäre Leistungen wie z. B. die Waisenrente oder der kindbedingte Ortszuschlag abgeschafft oder verstärkt angerechnet, die sozialversicherungsrechtlichen Sonderregelungen abgeschafft und insbesondere die durchschnittlichen Studienzeiten verkürzt werden könnten, liegen die fiskalischen Gesamt'kosten' unter denen des heutigen Systems." (Autorenreferat).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2002_(CD)
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