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Autor/inLeuze, Dieter
TitelUrheberrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in den Hochschulen.
Gefälligkeitsübersetzung: Copyright of wage or salary earners in the civil service and at universities.
QuelleBerlin: E. Schmidt (1999), 151 S.Verfügbarkeit 
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-503-05050-7
SchlagwörterAngestellter; Arbeitnehmer; Beamter; Deutschland; Gesetz; Öffentlicher Dienst; Persönlichkeitsrecht; Urheberrecht; Hochschule; Mitarbeiter; Urheberrecht; Gesetz; Persönlichkeitsrecht; Hochschule; Öffentliche Verwaltung; Öffentlicher Dienst; Angestellter; Arbeitnehmer; Beamter; Mitarbeiter; Deutschland
Abstract"Während die urheberrechtliche Stellung des Arbeitnehmers immer wieder Gegenstand juristischer Erörterungen war, haben die Urheberrechte der Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung bislang nur selten das Interesse der Rechtswissenschaft gefunden, obwohl sowohl Beamte als auch im öffentlichen Dienst tätige Angestellte immer wieder urheberrechtlich geschützte Werke schaffen. Da die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Interesse der Allgemeinheit zu erfüllen sind und der die freie Wirtschaft kennzeichnende Aspekt der Gewinnerzielung und Gewinnmaximierung somit fehlt, ergeben sich bei dem Übergang der dem Urheber zustehenden Verwertungsrechte auf den Dienstherrn (öffentlichen Arbeitgeber) im allgemeinen keine schwerwiegenden Probleme. Diese können aber auftauchen, wenn es um den Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts und des dem beamteten ebenso wie dem angestellten Urheber zustehenden allgemeinen Persönlichkeitsrechts geht. Es ist ein Anliegen dieser Arbeit, die hier zu verzeichnenden polaren Rechtspositionen aufzuzeigen und Vorschläge zu machen, die zu gerechten und angemessenen Lösungen führen. Anders als in der öffentlichen Verwaltung ist die urheberrechtliche Stellung des Hochschulpersonals schon häufig erörtert worden. Nach meinem Eindruck sind bei diesen Betrachtungen aber die Urheberrechte der wissenschaftlichen Assistenten, Mitarbeiter u. a. nicht selten zu kurz gekommen oder gar in einem nicht mehr hinnehmbaren Ausmaß negiert worden. Im letzten Teil meiner Arbeit habe ich insbesondere versucht, den Finger auf diese Wunde zu legen." (Textauszug).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2001_(CD)
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