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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Die Autorin thematisiert Eltern-Kind-Konflikte in ausländischen Familien in Bezug auf die elterliche Sorge. Sie beschäftigt sich vor allem mit den Fragen: Inwieweit ist eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für in Deutschland lebende Kinder und Jugendliche begründet? Welches Recht ist in dem jeweiligen Fall anwendbar? Sie kommt zu dem Schluss, dass sich im Falle einer Zuständigkeit deutscher Gerichte auch das Ob und der Inhalt der notwendigen Schutzmaßnahmen nach deutschem Recht richtet. Bei der Entscheidung der Frage, wann im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung aufgrund einer elterlichen Pflichtwidrigkeit vorliegt, müssen die Gerichte einen Balanceakt zwischen zwei Extremen versuchen: einerseits das Kind einem Kulturkreis zu überantworten, dem es bereits entwachsen ist, andererseits vorschnelle Eingriffe in Familien vorzunehmen, die oft einen endgültigen Bruch bedeuten. Für eine Verbesserung des interkulturellen Dialogs mit Eltern und Kindern führt die Autorin folgende Instrumente an: eine verstärkte Einbindung von Ausländerkindern in Kindertageseinrichtungen, eine frühzeitige zweisprachige Sozialisation und Verbesserung der beruflichen Chancen der jungen Zuwanderer. Hauptanliegen ist eine Integration der gesamten Familie unter Berücksichtigung ihrer kulturellen Besonderheiten. (DIPF/Sch.)
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0034-1312
Veit, Barbara: Eltern-Kind-Konflikte in ausländischen Familien. 2002.
2474047
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