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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inPlana Plana, Jose
TitelÓrganos de gobierno de las universidades públicas.
Gefälligkeitsübersetzung: Leitungsorgane der öffentlichen Universitäten.
QuelleIn: Revista española de educación comparada, 5 (1999), S. 59- 101Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 43
Sprachespanisch; französische Zusammenfassung; spanische Zusammenfassung
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1137-8654
SchlagwörterAutonomie; Hochschulgesetz; Hochschulleitung; Hochschulreform; Hochschulverwaltung; Hochschule; Spanien
AbstractDer Artikel beschreibt anhand der Bestimmungen des Hochschulreformgesetzes Inhalt und Grenzen von Hochschulautonomie bei der Leitung und Verwaltung der Hochschulen. Die Kompetenzen der folgenden Hochschulorgane werden dargestellt: 1) Der Sozialrat (Consejo Social), das Organ in dem die gesellschaftlichen Kräfte in der Universität mitbestimmen, 2) die Kollegiale Hochschulleitung (Junta de Gobierno), 3) Rektor, Vizerektor, Generalsekretär, Verwaltungschef, ferner die Fakultäten, Abteilungen und Institute. Zur Koordinierung und für Planungsaufgaben aller Universitäten gibt es den gesamt-spanischen Hochschulrat (Consejo de Universidades). (DIPF/Bi.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2001_(CD)
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