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Autor/inEmmrich, Michael
TitelForschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen.
QuelleIn: Aus Politik und Zeitgeschichte, (1999) B 6, S. 12-21Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0479-611X
SchlagwörterForschung; Alterskrankheit; Mensch; Kranker; Leukämie; Bioethik; Rechtsgrundlage; Demenz; Geistige Behinderung; Diskussion; Konvention; Kritik; Organisation; Terminologie; Deutschland
AbstractDie medizinische Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen, die dem nicht mehr zustimmen können oder wollen, hat sich zu einem zentralen Konflikt der aktuellen bioethischen Debatte entwickelt. Sie entzündet sich vor allem an der umstrittenen Bioethik-Konvention des Europarates. Die vom Straßburger Europarat bereits beschlossene und in endgültiger Fassung vorgelegte Konvention ist von Deutschland bisher nicht unterzeichnet und ratifiziert worden. Das parlamentarische Verfahren dazu wird voraussichtlich im Frühjahr oder Frühsommer 1999 in die entscheidende Phase treten. Deutschland hat sich im Ministerkomitee des Europarates bei der Abstimmung über den völkerrechtlich verbindlichen Text der Stimme enthalten - vor allem im Hinblick auf die in Deutschland kontrovers und hart geführte Debatte über die Zulässigkeit der Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen. Die damalige konservativ-liberale Bundesregierung wollte mit ihrem Abstimmungsverhalten im Minsterkomitee am 19. November 1996 die deutsche Debatte nicht präjudizieren. Mitglied der deutschen Verhandlungsdelegation im Bioethik-Komiteee des Europarates, wo die Konvention erstellt wurde, war der Bonner Philosoph Ludger Honnefelder. Er hat den Kern der bioethischen Auseinandersetzung auf den Punkt gebracht: "Die Restfrage, die bleibt, ist, ob das gesundheitliche Wohl des Einzelnen verletzt werden darf, wenn es um das Wohl einer Gruppe von Kranken geht." (Orig.).
Erfasst vonBerliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update2001_(CD)
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