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Autor/inWeber, Victor
TitelGeschlossene Unterbringung im Jugendstrafverfahren.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 47 (1999) 3, S. 305-319Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 53
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterVergleich; Jugendgerichtsgesetz; Jugendstrafrecht; Strafrecht; Erwachsener; Berlin; Deutschland
AbstractDer Autor vergleicht Erwachsenenstrafrecht und Jugendstrafrecht hinsichtlich der Möglichkeit gerichtlich angeordneter Unterbringung im Rahmen eines anhängigen Strafverfahrens. Grundlage der Unterschiede ist die Vorrangstellung des Erziehungsgedankens bei jugendlichen Straftätern, während bei Erwachsenen die Verteidigung der Rechtsordnung und die Vergeltung zum Erziehungsgedanken hinzutreten. Das Jugendgerichtsgesetz sieht alternativ zur Untersuchungshaft Möglichkeiten zur Unterbringung in geschlossenen Heimen oder ähnlichen Einrichtungen vor. Ein Fehlen solcher Einrichtungen zwingt den zuständigen Richter zur Anordnung von Untersuchungshaft. Das Bereitstellen geeigneter Einrichtungen zählt zur Fürsorgepflicht der mit der Jugendhilfe betrauten Träger. (DIPF/Oe.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2001_(CD)
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