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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionHochschulrektorenkonferenz
TitelNach Leistung bezahlen.
Empfehlungen zum Dienst- und Tarif-, Besoldungs- und Vergütungsrecht sowie zur Personalstruktur in den Hochschulen. Entschließung des 186. Plenums vom 2.11.1998.
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 54 (1998) 22, Beil. DUZ-extra, S. I-VIIIInfoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 4; Anlagen 2
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterLeistungsprinzip; Besoldung; Dienstrecht; Arbeitsvertrag; HRK (Hochschulrektorenkonferenz); Akademischer Mittelbau; Hochschullehrerbesoldung; Hochschulpersonal; Nichtwissenschaftliches Personal; Empfehlung; Beamter; Professor; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Deutschland
AbstractDie HRK strebt für den Hochschulbereich gesonderte Lösungen für ein anreizorientiertes Dienst-, Besoldungs- bzw. Tarifrecht für die Professorinnen und Professoren, das übrige wissenschaftliche Personal, das administrative und technische Personal an. Bereits mehrfach hat die HRK empfohlen, personelle und sächliche Ausstattungen für Forschung und Lehre im Rahmen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen mit Professorinnen und Professoren leistungsbezogen und deshalb zeitlich befristet zur Verfügung zu stellen. Ziel ist der Aufbau einer flexiblen, von der Hochschule soweit wie möglich selbst zu verantwortenden, aufgaben- und leistungsorientierten Personalentwicklung als ein Instrument für Profilbildung, Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung sowie als Wettbewerbselement im Hochschulsystem. Für die Umsetzung der Empfehlungen ist neben rechtlichen Änderungen die Einführung von echten mehrjährig verläßlichen Globaldotationen entscheidende Voraussetzung. Die Hochschulen müssen auf der Grundlage der verfügbaren Stellen unter Einbeziehung der tatsächlichen Aufwendungen ausfinanzierte Globalhaushalte mit Dynamisierungsklausel für Vergütungs- und Besoldungsänderungen erhalten. In dem Zusammenhang muß den Hochschulen, Dienstherreneigenschaft sowie Tarifhoheit übertragen werden. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2000_(CD)
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