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Autor/inLange, Gunter
TitelMagna Charta der Reform.
50 Jahre "Blaues Gutachten".
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 54 (1998) 23, S. 10-13Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 5
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterHochschulgeschichte; Gesellschaft; Frau; Förderung; Kind; Entnazifizierung; Arbeiterfamilie; Demokratisierung; Politisches Verhalten; Staat; Studium; Hochschulmitbestimmung; Hochschulpolitik; Hochschulrat; Hochschulreform; Hochschulverfassung; Hochschulzugang; Hochschulzulassung; Hochschullehrer; Studium generale; Studienförderung; Hochschule; Gutachten; Kommission; Deutschland-Britische Besatzungszone
AbstractDie hochschulpolitische Stunde Null 1945 hatte eine schwere Hypothek: Die Universitäten waren ein Hort nationalsozialistischen Mitläufertums. Ab 1933 waren fast 40 Prozent, rund 3 000 Hochschullehrer, teils wegen jüdischer Abstammung, teils wegen politischer Anschauung aus dem Lehrbetrieb verbannt worden. Kein Wunder also, daß die Besatzungsmächte dem Bildungswesen besondere Aufmerksamkeit schenkten. Die Entnazifizierung des Lehrkörpers erfolgte mit unterschiedlicher Intensität. Viele Hochschullehrer waren wegen ihrer Nähe zum Nationalsozialismus entlassen worden, kehrten aber spätestens 1948 wegen akuten Personalmangels an die Hochschulen zurück. Mit dem Entstehen politischer und gesellschaftlicher Institutionen zogen sich die Besatzungsmächte schrittweise aus den Administrationen zurück - ohne ihre Kontrolle aufzugeben. Das Erziehungswesen wurde im Frühjahr 1947 weitgehend in deutsche Hände gegeben. Nicht zuletzt nach dem Besuch einer britischen Hochschullehrerdelegation im besetzten Deutschland dachten die Briten an eine Hochschulreform. Im April 1948 nahm der "Studienausschuß für Hochschulreform" in Hamburg die Arbeit auf. Als erstes entwarfen sie einen Fragebogen mit 36 Fragen, gerichtet an die Rektoren der Hochschulen, die Studentenvertretungen und andere Institutionen des öffentlichen Lebens. Gefragt war nach der Freiheit von Forschung und Lehre ebenso wie nach dem Verhältnis zwischen Hochschule und Staat und Gesellschaft. Weiter fragte die Kommission nach Vorstellungen zur Hochschulverfassung und nicht zuletzt nach den Studienbedingungen. Die Fragebögen lösten aber nicht nur Freude aus. Die Entnazifizierung hatte mit ihren Fragebögen Spuren hinterlassen. Bezweifelt wurde nicht nur die Unabhängigkeit der Kommission, sondern auch die Zielsetzung insgesamt. Für Hochschulreformen plädierten knapp 73 Prozent in ihren Antworten. Zu den wichtigsten Fragestellungen der Gutachter gehörte das Verhältnis zwischen Hochschule und Staat. Recht deutlich fiel das Votum für eine Beteiligung der Studenten an den Gremien der Hochschulverfassung aus, zumindest im Senat. Intensive Beratungen widmete die Kommission dem Lehrkörper. Wie nie zuvor habe die Professorenschaft eine so dominierende Machtfülle gehabt wie in den ersten Nachkriegsjahren. Die Förderung von Arbeiterkindern blieb ein umstrittener Punkt. Dem Ausbau des Studium generale wurde große Aufmerksamkeit und Sorgfalt gewidmet. Die Kommission bewegte sich mit ihrem "Blauen Gutachten" auf einem schmalen Grad zwischen Reform und Beharrung. Die umfassende Hochschulreform blieb aus. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2000_(CD)
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