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Autor/inMünch, Ingo von
TitelWes Brot ich eß, des Lied ich sing?
Ein Kommentar zu Gutachten.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 5 (1998) 11, S. 590-591Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterGesellschaft; Bewertung; Deutschland; Gesellschaft; Gutachten; Verantwortung; Wissenschaftler; Wissenschaftsethik; Wissenschaftsfreiheit; Honorar; Verantwortung; Wissenschaftsfreiheit; Wissenschaftsethik; Honorar; Bewertung; Gutachten; Wissenschaftliche Tätigkeit; Wissenschaftler; Deutschland
AbstractBei der Übernahme von Gutachten müssen Wissenschaftler auf ihre Reputation achten und dürfen sich nicht verkaufen. Auf keinen Fall sollten sie Gutachten in der Rolle eines Anwaltes schreiben. Wie ist die Gutachterei zu beurteilen? Gutachtenaufträge betreffen in der Regel für die Praxis relevante Fragestellungen und damit konkrete Probleme. Der Auftraggeber erwartet ein handfestes Ergebnis, das über ein "man könnte erwägen, ob vielleicht ..." hinausgeht. Bei der Erstellung eines Gutachtens gibt der Auftraggeber häufig "Hilfestellung", indem er den Gutachter mit Materialien, Fakten, Dokumenten o. ä. versorgt, an die der Gutachter normalerweise nicht herankommen würde. Rechtsgutachten sind deshalb, oft mehr als "normale" rechtswissenschaftliche Abhandlungen, auch Beiträge zur Rechtstatsachenforschung. Ein unabhängiger Gutachter wird einen Auftrag nur annehmen, wenn er eine inhaltliche Übereinstimmung sieht oder wenn der Auftraggeber das Ergebnis offenläßt. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2000_(CD)
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