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Autor/inSeeling, Stefan
TitelHerzogs Unterschrift.
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 54 (1998) 17, S. 6Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterDeutschland; Föderalismus; Partei; Hochschulpolitik; Bund-Länder-Aufgabe; Föderalismus; Partei; Hochschulpolitik; Hochschulrahmengesetz; Deutscher Hochschulverband; Novellierung; Deutscher Hochschulverband; Deutschland
AbstractBundespräsident Roman Herzog hat das neue Hochschulrahmengesetz (HRG) nun doch unterschrieben, trotz Einspruch des Bundesrates. Damit kann das Gesetz zwar in Kraft treten, aber seine Kraft entfalten wird es so schnell wohl kaum. Denn nach wie vor gehen die Meinungen darüber auseinander, ob die Länder dem Gesetz zustimmen müssen oder nicht. Und nach wie vor bestehen SPD und Bündnis90/Grüne auf einem Verbot der Studiengebühren, das wiederum der Bundesbildungsminister und seine Kollegen von der CDU/CSU keinesfalls in das Gesetz schreiben wollen. Sozialdemokraten und Grüne könnten nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das wird aber kaum mehr erwogen so kurz vor der Bundestagswahl, nach der sich möglicherweise eine für die Opposition attraktivere Möglichkeit bietet. Jürgen Zöllner, Wissenschaftsminister in Rheinland-Pfalz und Sprecher der SPD-geführten Bundesländer, hat denn auch bereits angekündigt, daß die SPD nach einem Wahlsieg das HRG als zustimmungspflichtiges Gesetz neu einbringen werde. Ganz andere Probleme mit dem HRG als die Parteien hat der Deutsche Hochschulverband. "Alle 16 Bundesländer werden sich nun ungezügelt neue Gesetze ausdenken und dabei ungehindert die Fehler wiederholen, die durch die Hochschulrahmengesetze 1973 und 1985 gerade abgestellt worden sind". (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1999_(CD)
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