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Autor/inn/enRadunski, Peter; Gies, Horst
TitelAbschaffung der Prüfergebühren?
Pro & Contra.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 5 (1998) 7, S. 366-367Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterLeistungsprinzip; Hochschullehrer; Leistungsprinzip; Prüfung; Honorar; Hochschulprüfung; Prüfung; Hochschullehrer; Hochschulprüfung; Honorar; Materieller Anreiz; Professor
AbstractIn PRO vertritt der Senator für Wissenschaft und Kultur des Landes Berlin folgende Auffassung: In Berlin wird, wie in der Mehrzahl der Bundesländer, für die Prüfertätigkeit bei Hochschulprüfungen (Diplom-, Magister- sowie Vor- oder Zwischenprüfungen) schon seit jeher kein Honorar gezahlt. Neu ist nunmehr nur, daß Universitätsprofessoren auch für Staatsprüfungen (Abschlüsse der Juristen, Ärzte und Apotheker) in Zukunft nicht mehr gesondert bezahlt werden sollen. Die Prüfungstätigkeit der Professoren ist mit ihren Dienstbezügen abgegolten, weil die Mitwirkung an Hochschul- und Staatsprüfungen hauptberufliche Dienstaufgabe ist und damit zum "Hauptamt" des Professors gehört. Die Beibehaltung des Honorarprivilegs für Staatsprüfer bedeute eine Ungerechtigkeit, zumindest insoweit, als man nicht einfach unterstellen kann, das Prüfen bei Staatsprüfungen sei zeitaufwendiger oder geistig strapaziöser als bei Hochschulprüfungen. Eine Sondervergütung für überdurchschnittliches Engagement oder Leistung wird im allgemeinen als angenehme Zugabe empfunden, sie sollte jedoch nicht zur Bedingung für die Arbeit über das Normalmaß hinaus gemacht werden, denn es ist unschlüssig zu behaupten, eine unzumatbare Belastung werde erst durch Geld zumutbar. In CONTRA ist Prof. Dr. Horst Gies von der FU Berlin folgender Auffassung: Bundesweit wird darüber diskutiert, wie das Einkommen der Professoren in stärkerem Maße leistungsabhängig gestaltet werden kann. In dieser Situation will Berlin ein wichtiges leistungsabhängiges Element der Einkünfte von Professoren abschaffen. Die geplante Regelung wird dazu führen, daß die Professoren kostenlos prüfen sollen, die übrigen Mitglieder der Prüfungskommission (z. B. Richter) dagegen nicht. Die Streichung der Vergütung wahrt also nicht, wie vorgegeben, den Gleichheitsgrundsatz. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1999_(CD)
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