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TitelStudiengebühren rechtens?
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 54 (1998) 8, S. 21Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterAbendschule; Darlehen; Kosten; Hochschulfinanzierung; Hochschulpolitik; Studiengebühren; Numerus clausus; Studienplatz; Studienbewerber; Polen
AbstractGeht es nach den Plänen der polnischen Regierung, sollen in vier Jahren alle Studierenden Studiengebühren bezahlen. Einzelne Institutionen erheben indes schon jetzt Gebühren, wie die zwölf staatlich anerkannten Institutionen in Warschau, die "Master"-Programme anbieten. Auch der Staat verdient an der Bildung mit, wenn staatliche Institutionen die Studierenden für sogenannte Abendkurse mit bis zu 2.500 Mark zur Kasse bitten. Zwar verbietet ein polnisches Gesetz die Erhebung von Gebühren an staatlichen Einrichtungen, doch scheint das Konzept der "Abendkurse" eine juristische Lücke auszunutzen. Studiengebühren erschweren zwar den Zugang zur Hochschule, weisen aber auch den Weg aus der Finanznot der Staates. In vielen Fächern herrscht heute ein rigoroser Numerus clausus. So erhält an der juristischen Fakultät der staatlichen Universität Warschau nur jeder zehnte Bewerber einen Studienplatz. Nach den neuen Regierungsplänen sollen künftig rund 15 Prozent der Lehrkosten von den Studierenden selbst getragen werden. Kommt es zu Studiengebühren werden staatliche Darlehen vergeben, die nach Beendigung des Studiums fällig sind. (HoF/Text vollständig übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1999_(CD)
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