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Autor/inTüffers, Henning
TitelHomogenität der Professorengruppe.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 4 (1997) 6, S. 319Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterDeutsche Integration; Rechtsprechung; Rechtsstellung; Rechtsstreit; Hochschullehrer; Professor; Deutschland; Deutschland-DDR
AbstractNach der Wiedervereinigung sind zahlreiche Hochschullehrer, die an Hochschulen der DDR tätig waren und weder entlassen noch als Professoren neuen Rechts übernommen wurden, in ihren bisherigen Beschäftigungsverhältnissen geblieben. Paragraph 118 Abs. 4 Satz 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestimmt, daß Hochschullehrer bisherigen Rechts zur Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter gehören. Gegen diese Bestimmung haben verschiedene Betroffene Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben. Nach dessen Entscheidung ist die angegriffene Regelung mit Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar - Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 26. Februar 1997 - 1 BvR 1864/94. Im Beitrag werden hierzu einige Aspekte näher erläutert: Positive Evaluation erfolgt - Hervorgehobene Stellung der Hochschullehrer - Unvereinbarkeit mit dem Homogenitätsprinzip. (HOF/Text übernommen)IB2:3/97.
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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