Literaturnachweis - Detailanzeige
Titel | AStA muß zahlen. Uni Gießen - Politisches Mandat. |
---|---|
Quelle | In: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 53 (1997) 18, S. 25Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0936-4501; 1437-4234 |
Schlagwörter | Gießen; Politik; Universität; Hochschule; Politische Betätigung; Rechtsstreit; Studentenvertretung; Politik; Politische Betätigung; Rechtsstreit; Universität; AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss); Hochschule; Studentenvertretung; Gießen |
Abstract | Ein Ordnungsgeld von 10.000 Mark muß der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) der Universität Gießen zahlen - die höchste Strafe, zu der bisher Studentenvertreter wegen Überschreitung des hochschulpolitischen Mandats verurteilt wurden. Das Gießener Studentenparlament hatte 2.000 Mark Reisekostenzuschuß für zwei Studierende bewilligt, die an den Weltjugendfestspielen in Kuba teilgenommen hatten. Dies, so der Hessische Verwaltungsgerichtshof, sei ein eklatanter Verstoß gegen das Verbot, "politische Erklärungen, Forderungen und Stellungnahmen abzugeben, die keinen konkreten studien- oder hochschultypischen Inhalt haben". Das Gießener Verfahren ist Teil einer bundesweiten, von einem Münsteraner Studenten initiierten Klagewelle gegen linke ASten, die sich zu allgemeinpolitischen Fragen äußern. Der Klageführer in Gießen gehört dem "Ring Christlich-Demokratischer Studenten" (RCDS) an. (HOF/Text vollständig übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1998_(CD) |