Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Blohm, Jürgen |
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Titel | Staat bleibt Hauptfinanzier. Stifterverband. |
Quelle | In: Forschung & Lehre, 4 (1997) 10, S. 530Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0945-5604 |
Schlagwörter | Förderungsmaßnahme; Staat; Spende; Bilanz; Wirtschaft; Wissenschaftsförderung; Hochschulfinanzierung; Hochschule; Freie Trägerschaft; Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft; Stiftung; Verband (Vereinigung); Sponsor; Deutschland |
Abstract | Die Fördergesellschaften von Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen nahmen einer Erhebung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft zufolge 1995 gut 68 Mio. DM ein. Das waren immerhin mehr als zehn Prozent der bundesweiten Zuwendungen aus Spenden und Stiftungen für die Wissenschaft in Höhe von 620 Mio. DM. Während allerdings in den 80er Jahren erhebliche Zuwächse bei den Zuwendungen aus Wirtschaft und privater Hand zu verzeichnen waren, stagnieren die Einnahmen der Fördergesellschaften an den Hochschulen in den 90er Jahren. So stiegen die Zuwendungen an die Hochschulfördergesellschaften der Universitäten in den alten Bundesländern zwischen 1981 und 1989 um jährlich 14 Prozent, zwischen 1989 und 1995 aber nur noch um 9 Prozent. Das dennoch recht passable Gesamtergebnis an privaten Zuwendungen für die Wissenschaft in Höhe von 620 Mio. DM plus 130 Mio. DM vom Stifterverband reicht bei weitem nicht aus, um etwa die Haushaltslöcher der Universitäten zu stopfen. Der private Sektor ist nach Berechnungen des Stifterverbandes gerade einmal mit 1,9 Prozent an der Finanzierung der Hochschulen beteiligt, die Länder mit 88,7 Prozent und der Bund mit 9,4 Prozent. Immerhin wurden 1995 für die deutsche Wissenschaft insgesamt 106 Mrd. DM aufgewendet. In Deutschland ist und bleibt der Staat der Hauptfinanzier der Wissenschaft, bestätigte der Generalsekretär des Stifterverbandes, Professor Erhardt, anläßlich der Vorstellung der Ergebnisse. Die privaten Zuwendungen seien jedoch als Innovationskapital abseits der üblichen bürokratischen Wege unerläßlich. Große Bedeutung messe er daher auch dem vom Bundesfinanzministerium am 23. Juli herausgegebenen Erlaß zur ertragssteuerlichen Behandlung des Sponsoring bei, in dem erstmals auf Initiative des Stifterverbandes Wissenschaftssponsoring ausdrücklich genannt werde. Statt auf die Kompensation aus Wirtschaft oder privater Hand zu zählen, sind im übrigen nach Ansicht von Erhardt Studiengebühren und eine Flexibilisierung des Dienstrechtes an den Universitäten unabdingbar, um die Qualität trotz stagnierender öffentlicher Zuwendungen zu erhalten. Denkbar seien Zeitverträge für Professoren, aber auch außertarifliche Verträge mit einer Besoldung, die nach oben sei, um hochqualifizierte Kräfte für die Universitäten zu gewinnen. (HOF/Text vollständig übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1998_(CD) |