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Autor/inKöhler, Gerd
TitelNachbessern!
GEW zur HRG-Novellierung.
QuelleIn: Erziehung & Wissenschaft, 49 (1997) 10, S. 32Verfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0342-0671
SchlagwörterEvaluation; Leistungsprinzip; Dienstrecht; Frauenförderung; Staat; Hochschulfinanzierung; Hochschulleitung; Hochschulpolitik; Hochschulrahmengesetz; Hochschulreform; Hochschulverwaltung; Hochschulzugang; Hochschulzulassung; Hochschulpersonal; Hochschulprüfung; Regelstudienzeit; Teilzeitstudium; Hochschule; Internationalität; Auswahlverfahren; Drittmittel; Kriterium; Stellungnahme; Verteilung; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft; Deutschland
AbstractAm 18. August hat sich eine fünfköpfige Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Vorschläge zur Novellierung des Hochschulrahmengesetzes ( HRG) geeinigt. Der Autor verdeutlicht im Beitrag die Gewerkschafts- Position der GEW. Es heißt u. a. "Mitten in der Sommerpause, fernab von kritischer Hochschulöffentlichkeit, wurde in kleiner Runde festgelegt, was für die Hochschulen gut sein soll". Die Anhörung am 4. und 5. September hätte deutlich gemacht, daß "nachgelegt" werden müsse. Für die Länder wird es nicht leicht sein, die an sie vom Bund übertragene Verantwortung wahrzunehmen, weil sie weder das Geld noch - in vielen Fällen - die Kompetenz haben. Sie werden daran gemessen werden, ob sie ihren Hochschulen genügend Raum für Veränderungen geben. Das ersatzlose Streichen des Kapitels Organisation und Verwaltung im HRG gibt den Ländern eine Chance zu zeigen, wie sie die Professionalisierung der Hochschulselbstverwaltung mit der Demokratisierung verbinden, wie Management und Mitbestimmung vereint werden sollen. Wie widersprüchlich das "Bund-Länder-Kompromißpapier" sei, zeige sich vor allem im Kapitel "Personalstruktur und Dienstrecht". Hier fordert die GEW eine "tarifpolitische Öffnungsklausel", um wissenschaftsnahe Regelungen der Arbeitsbedingungen tarifvertraglich zu vereinbaren. Die GEW kritisiert, daß die Kernprobleme der Hochschulen mit der "Entschlackung" des HRG allein nicht gelöst sind. - Anstatt für die steigende Zahl der Studienanfänger qualitativ attraktive Ausbildungsplätze zu schaffen, sollen neue Ausleseverfahren eingeführt werden. Die GEW lehnt Hochschuleingangsprüfungen ab. - Anstelle immer neuer Sanktionen bei Überschreiten der Regelstudienzeiten wird eine i n h a l t l i c h e Studienreform gefordert. - Die GEW stimmt einer Erprobung von Bachelor- und Master-Studiengängen zu, wenn die Durchlässigkeit nicht nur zwischen diesen beiden, sondern auch zu den anderen Studiengängen (Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengängen) gewährleistet ist. Verbesserung der internationalen Attraktivität erfordert auch: Kleingruppenarbeit, genügend Wohnheimplätze, Abbau fremdenfeindlicher Ausländergesetze. - Es wird deutlich, wie notwendig parallel die Forderungen zur Absicherung im BAföG sind. Das Versprechen, keine Studiengebühren, ist einzulösen. - Leistungsorientierte Mittelvergabe an die Hochschulen, Evaluation, Budgetierung wollen die Länder eigenständig regeln. Noch fehlen aber die "Leistungskriterien" oder Kennziffern. - Unbefriedigend seien die Vorschläge zur Verminderung der Forschungs-Paragraphen im HRG, insbes. der Absicherung von Drittmittel-Projekten. - Zusammenfassend heißt es: "Bewegungen im Kompromiß-Papier können nur durch Bewegungen in den Hochschulen entstehen". (HOF/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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