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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionEuropäische Gemeinschaften. Europäisches Parlament
TitelSchriftliche Anfrage E-4073/96 von Guido Podestà (UPE) an die Kommission (17. Januar 1997).
Betrifft: Gleichwertigkeit von Befähigungsnachweisen auf dem Gebiet der Architektur. - Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (11. März 1997).
QuelleIn: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C. Mitteilungen und Bekanntmachungen, 40 (1997) 217, S. 56-57Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 7
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0376-9461
SchlagwörterAbschlusszeugnis; Äquivalenz; Architektur; Diplom; Hochschule; Amtliche Druckschrift; Anerkennung; Italien
AbstractEs gibt ein von der EU herausgegebenes Verzeichnis von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen, die von den Mitgliedstaaten für die Studenten anzuerkennen sind, die ab dem akademischen Jahr 1988/89 ein Architekturstudium begonnen haben. Für die Anerkennung von Architekturdiplomen, die vor 1988/89 erworben wurden, haben sich in Italien Mißverständnisse und Irritationen ergeben, die aus bestehenden Richtlinien resultieren. In einer detaillierten Antwort bemüht sich die Kommission um eine Klärung des Sachverhalts. (DIPF/ Ba.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1998_(CD)
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