Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Europäische Gemeinschaften. Europäisches Parlament |
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Titel | Schriftliche Anfrage E-4073/96 von Guido Podestà (UPE) an die Kommission (17. Januar 1997). Betrifft: Gleichwertigkeit von Befähigungsnachweisen auf dem Gebiet der Architektur. - Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (11. März 1997). |
Quelle | In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C. Mitteilungen und Bekanntmachungen, 40 (1997) 217, S. 56-57 |
Beigaben | Literaturangaben 7 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0376-9461 |
Schlagwörter | Abschlusszeugnis; Äquivalenz; Architektur; Diplom; Hochschule; Amtliche Druckschrift; Anerkennung; Italien |
Abstract | Es gibt ein von der EU herausgegebenes Verzeichnis von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen, die von den Mitgliedstaaten für die Studenten anzuerkennen sind, die ab dem akademischen Jahr 1988/89 ein Architekturstudium begonnen haben. Für die Anerkennung von Architekturdiplomen, die vor 1988/89 erworben wurden, haben sich in Italien Mißverständnisse und Irritationen ergeben, die aus bestehenden Richtlinien resultieren. In einer detaillierten Antwort bemüht sich die Kommission um eine Klärung des Sachverhalts. (DIPF/ Ba.) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1998_(CD) |