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Seit dem bundesweiten Inkrafttreten des Rechts auf den Besuch eines Kindergartens gemaess á24 SGB VIII fuer Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt (1.1.1996) ist die Frage aufgetaucht, wie und in welchem Umfang der oeffentliche Jugendhilfetraeger die Kosten fuer den Besuch eines Kindergartens dann zu uebernehmen hat, wenn das rechtsanspruchsberechtigte Kind die Einrichtung eines freien Traegers besucht. In diesem Beitrag stellt der Jurist Johannes Muender die wichtigsten Ausfuehrungen seines Rechtsgutachtens hierzu in Kuerze dar. Dabei geht er von der grundsaetzlichen Struktur der Finanzierung von Einrichtungen und Diensten freier Traeger in der Jugendhilfe und den sich daran anschliessenden speziellen Fragen der Finanzierung des Besuchs rechtsanspruchsberechtigter Kinder von Einrichtungen freier Traeger aus. Hintergrund seiner Ueberlegungen ist die Tatsache, dass die Betreuung, Foerderung und Erziehung von Kindern im Kindergartenbereich zu den Leistungen der Jugendhilfe gehoert, die, so die Formulierung des á3 Abs.2 Satz 1 SGB VIII, von Traegern der freien Jugendhilfe und von Traegern der oeffentlichen Jugendhilfe erbracht werden. (DJI/Sd).
Erfasst von
Deutsches Jugendinstitut, München
Update
1998_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
0022-5940
Muender, Johannes: Die Finanzierung der Kindergaerten in freier Traegerschaft. 1997.
2366194
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