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Autor/inTüffers, Henning
TitelKMK verlängert Sonderregelungen.
Berufung in die neuen Bundesländer.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 4 (1997) 2, S. 80Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterDeutsche Integration; Ost-West-Konflikt; Rechtsvorschrift; Personaltransfer; Berufung; Hochschullehrer; Professor; Deutschland; Deutschland-Östliche Länder
AbstractUnmittelbar nach Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands hatte sich die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, für die Besetzung von Professorenstellen in den neuen Ländern und in Berlin-Ost mit Bewerbern aus den alten Ländern Sonderregelungen zu schaffen. Zur Erleichterung von Berufungen wurde die Drei-Jahres-Sperre für die Berufung von C 4-Professoren aufgehoben. Darüber hinaus wurde vereinbart, bei einer Berufung in die neuen Länder keine Bleibeverhandlungen zu führen und auf die Rückforderung gezahlter Umzugskostenvergütungen zu verzichten. Letztlich kam die KMK überein, Ausnahmen von den Berufungsaltersgrenzen zuzulassen. Die Geltung dieser Sonderregelungen war befristet. Sie galten für zunächst fünf Jahre, das heißt für Ruferteilungen bis zum Ende des Sommersemesters 1996. Anfang Dezember 1996 hat die Amtschefkonferenz der KMK beschlossen, die Sonderregelungen letztmalig um zwei Jahre zu verlängern. Die Vertreter der neuen Länder hatten hierzu darauf hingewiesen, daß die Bedingungen an den Hochschulen der neuen Länder, insbesondere was den Ausbaustand der Hochschulen sowie das soziale Umfeld für Hochschullehrer und deren Familien anbelange, immer noch keine volle Konkurrenzfähigkeit ermöglichen. Insofern sei, da "Normalität" bei den Berufungsverfahren noch nicht eingetreten sei, die Verlängerung der Ausnahmeregelung gerechtfertigt. (HOF/Text vollständig übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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