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Autor/inTüffers, Henning
TitelAusstattung verschlechtert.
Rentenrecht.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 3 (1996) 7, S. 373Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterGesetzliche Rentenversicherung; Erwerbstätigkeit; Finanzierung; Studentische Hilfskraft; Hochschule; Student; Deutschland
AbstractZahlreiche Studenten arbeiten während ihres Studiums als studentische Hilfskräfte. Schon bei neun bis zehn Wochenstunden übersteigen die Einkünfte einer studentischen Hilfskraft die Geringfügigkeitsgrenze. Dieser Verdienst ist zukünftig rentenversicherungspflichtig. Es ist nicht zu erwarten, daß die in den Hochschulhaushalten für die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte zur Verfügung stehende Mittel um die notwendig werdenden Beiträge zur Rentenversicherung aufgestockt werden. Vielmehr muß befürchtet werden, daß die Arbeitgeberbeiträge von den ohnehin schon knappen Etats abgezogen werden, so daß die Möglichkeit, studentische Hilfskräfte zu beschäftigen, erheblich reduziert wird. (HOF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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