Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Spaeth, Karl |
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Titel | Vom KJHG zur KGST. Braucht Erziehungshilfe neue Steuerung? |
Quelle | In: Jugendhilfe, 34 (1996) 6, S. 350-360Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0022-5940 |
Schlagwörter | Neue Steuerung; Jugendhilfe; Kinder- und Jugendhilfegesetz; Jugendamt |
Abstract | Die Erwartungen und Standpunkte bezogen auf die Chancen und Risiken einer Einfuehrung des Neuen Steuerungsmodells in der Jugendhilfe sind sehr unterschiedlich. Einigkeit besteht darin, dass keine grundlegenden Gesetzesaenderungen noetig sind, wie dies von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle fuer Verwaltungsvereinfachung (KGSt) gefordert wird. Nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbaende ist der Finanzkollaps in den Kommunalhaushalten nicht durch Neue Steuerung, sondern nur durch gesetzgeberische Notoperationen am Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) abzuwenden. Wie der Autor Karl Spaeth in seinem Beitrag vermutet, handelt es sich bei der kontroversen Diskussion um die Einfuehrung eines Neuen Steuerungsmodells in der Jugendhilfe lediglich um ein Ablenkungsmaenoever, um unbemerkt und unkommentiert die Amputationen und Transplantationen im KJHG vornehmen zu koennen, die der Erziehungshilfe ein neues Aussehen verpassen sollen. Deshalb plaediert der Autor fuer die Einfuehrung des Neuen Steuerungsmodells und gegen Veraenderungen am KJHG. Zunaechst zeichnet er mit Bezug auf die Jugendhilfestatistik ein Bild vom aktuellen Zustand der Erziehungshilfen. Danach versucht er, die Ausgangsueberlegungen und Zielsetzungen des Neuen Steuerungsmodells darzustellen. Dabei unterscheidet er zwischen dem, was in den KGSt-Berichten steht und dem, was oftmals vor Ort von Vertretern der Verwaltung daraus gemacht wird. Nichts spricht aus der Sicht von Spaeth gegen die Einfuehrung neuer Steuerung in der Erziehungshilfe, wenn dies unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben des KJHG und der darin enthaltenen Steuerungsinstrumente wie der Hilfeplanung (§ 36) und der Jugendhilfeplanung (§ 80) geschieht. (DJI/Sd). |
Erfasst von | Deutsches Jugendinstitut, München |
Update | 1998_(CD) |