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InstitutionEuropäische Gemeinschaften. Rat
TitelRichtlinie 96/26/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Beförderung von Personen im Straßenverkehr und über Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheitder betreffenden Verkehrsunternehmer.
Titel in anderen Sprachen: Council Directive 96/26/EC of 29 April 1996 on admission to the occupation of road haulage operator and road passenger transport operator and mutual recognition of diplomas, certificates and other evidence of formal qualificationintended to facilitate for these operators the right to freedom of establishment in national and international transport operations.
QuelleIn: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L. Rechtsvorschriften, 39 (1996) 124, S. 1-10Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 28; dokumentarischer Anhang
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0376-9453
SchlagwörterAbschlusszeugnis; Äquivalenz; Transportberuf; Unternehmer; Amtliche Druckschrift; Richtlinien; Zulassungsverfahren
AbstractDie Richtlinie des Rates vom 12. November 1974 über den Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie zwei weitere (Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers /12.11.74/ und gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen /12.12.1977/) sind mehrfach wesentlich geändert worden. Im Interesse der Zweckmäßigkeit und aus Gründen der Klarheit war es notwendig, diese Richtlinien zu kodifizieren und in einem einzigen Text zusammenzufassen. Die Richtlinie besteht aus 15 Artikeln. (DIPF/Ba.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1998_(CD)
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