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Titel | Nordrhein-Westfalen will Sabbatjahr einführen. Beamtenrecht. |
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Quelle | In: Bildung real, 40 (1996) 4, S. 17-18 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0343-4583 |
Schlagwörter | Beamtenrecht; Berufslaufbahn; Besoldung; Lehrer; Nordrhein-Westfalen; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahr; Besoldung; Beamtenrecht; Lehrer; Berufslaufbahn; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahr; Nordrhein-Westfalen |
Abstract | "Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 14. Mai 1996 beschlossen, eine Änderung des Landesbeamtengesetzes herbeizuführen, damit eine Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres ermöglicht wird. Im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung will die Schulministerin das Sabbatjahr für beamtete Lehrkräfte zum Beginn des Schuljahres 1996/97 zulassen.... Damit angestellte Lehrkräfte am Sabbatjahr teilnehmen können, bedarf es einer Änderung des Sozialgesetzbuches. Von der Vorgriffsregelung zum Schuljahr 1996/97 werden diese Lehrkräfte ausgenommen". Die Regelungen werden dargestellt, insbesondere zu Bewilligungszeitraum, Teilzeitvarianten, Freistellungsjahr sowie die Auswirkungen auf besoldungsrechtliche Bezüge, Sonderzuwendungen, Dienstzeit, Beförderungen u. a. (DIPF/Text übernommen/Ko.). |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1998_(CD) |