Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Roellecke, Gerd |
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Titel | Fünf Minuten. Hochschulzugang. |
Quelle | In: Forschung & Lehre, 3 (1996) 6, S. 307Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0945-5604 |
Schlagwörter | Leistungsprinzip; Schule; Übergang; Aufnahmeprüfung; Studium; Hochschulpolitik; Hochschulzugang; Hochschulzulassung; Hochschulwahl; Hochschule; Student; Nordrhein-Westfalen |
Abstract | Der Beitrag ist die Experten-Stellungnahme anläßlich einer Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung des Landtages NRW zur Neuordnung des Hochschulzugangs am 16. April 1996. In 5 Punkten (Minuten) begründet der Autor eine Neuregelung des Hochschulzugangs in Deutschland. Dazu unterbreitet er folgende Vorschläge (gekürzt): 1. Die Studenten sollen ihre Hochschule frei wählen, d. h. Hochschulort und Studium durch bewußte Wahl akzeptieren. 2. "Alle Organisationen müssen ihre Zwecke dadurch verfolgen, daß sie über Zulassung und Ausschluß ihrer Mitglieder entscheiden". So auch die Hochschulen. Dies kann nicht Aufgabe der Hochschulpolitik sein. Die Regelung des Hochschulzugangs sei deshalb der einzige Weg, die Arbeit der Hochschulen ernsthaft zu beeinflussen. 3. Die derzeitige Regelung des Hochschulzugangs sei eindeutig ungerecht: bezüglich Leistung, Studienplatzkapazität, Bevorzugung von Kindern der Besserverdienenden. 4. Die derzeitige Regelung nährt Illusionen und zieht massenhaft Enttäuschungen nach sich, für die die Politik verantwortlich gemacht wird. 5. Für eine Steigerung der quantitativen und qualitativen Leistungsfähigkeit der Hochschulen ist zu sichern, daß faire Ausleseverfahren eingesetzt werden, in denen nur nach Leistung entschieden wird und Leistungen vergleichbar gemacht werden. Diese Verfahren sollten in das bestehende Bildungssystem "eingefügt" werden. Regelungsprinzip müßte sein: Jeder kann sich ohne Rücksicht auf seine Vorbildung und seine formale Qualifikationen um jeden Studienplatz so bewerben, wie er sich um eine Lehrstelle bewerben kann. Über die Bewerbung müßte die Hochschule entscheiden. (PHF/Ko.). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1997_(CD) |