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Autor/inVolle, Klaus
TitelMinderheitsrechte in der Gruppenuniversität.
Suspensive Vetorechte in der Hochschulgesetzgebung.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 3 (1996) 1, S. 17-19Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterSteuerung; Etat; Globalhaushalt; Gruppenuniversität; Hochschulautonomie; Hochschulfinanzierung; Hochschulleitung; Hochschulmitbestimmung; Hochschulrecht; Hochschulselbstverwaltung; Hochschulverwaltung; Hochschule; Verteilung
AbstractSuspensive Vetorechte gegen Entscheidungen von Organen der Hochschulen können unterschiedlichen Personen, Personengruppen oder Amtsträgern zugeordnet oder zugestanden werden. Sie sind durch das Hochschulrahmengesetz weitegehend geregelt. Drei typische Fallgestaltungen werden im Beitrag dargestellt und bewertet: Suspensives Vetorecht (Vetopflicht) im Vollzug von Aufsicht im weitesten Sinne - Vetorechte bei Organkonflikten - Vetorechte aus Geünden des Minderheitenschutzes. Die langjährige Auseinandersetzung um Möglichkeiten und Probleme der Gruppenuniversität weicht nach Auffassung des Verf. einem grundsätzlich neuen Verständnis der Hochschulen als "Wirtschaftsbetriebe", dem ein höheres Maß an Professionalität entsprechen muß - mit entsprechenden Konsequenzen für eine Veränderung bestehender Strukturen. (PHF/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1997_(CD)
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