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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inKlug, Manfred
TitelTätigkeit der Geflügelmastgenossenschaft (GGÖ) unterliegt bezüglich Marktbeherrschung und Mißbrauchaufsicht dem Kartellgesetz.
QuelleIn: Die Ernährung, 18 (1994) 10, 1 S.Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0250-1554
SchlagwörterErwachsenenbildung; Gesetz; Kartell; Österreich; Recht; Fachdidaktik; Recht; Fachdidaktik; Gesetz; Kartell; Wirtschaftskunde; Erwachsenenbildung; Österreich
AbstractDas Kartellgericht beim OLG Wien hat konkrete Anträge des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb auf Unterlassung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stelle im Rahmen der Vertragslandwirtschaft Geflügelmast abgewiesen, der Geflügelmastgenossenschaft jedoch die Zubilligung eines kartellgesetzlichen Freiraumes für ihre Tätigkeit versagt. Die Leitsätze des rechtskräftigen Beschlusses des Kartellgerichts lauten: Die Geflügelmastgenossenschaft (GGÖ) unterliegt dem Kartellgesetz. Die Geflügelmastgenossenschaft hat eine marktbeherrschende Stellung.
Erfasst vonBundesstaatliche Pädagogische Bibliothek beim Landesschulrat für Niederösterreich, St. Pölten
Update2000_(CD)
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