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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Forschungsmethode: anwendungsorientiert. "Auf die titelgebende Frage gibt es fuer Oesterreich mindestens zwei Antworten: ja, es gibt in Betrieben 'Umweltbeauftragte'. Allerdings ist ausser der Bezeichnung als solche sonst so ziemlich alles unklar: was sie koennen (muessen), was sie sollen, wer sie sind etc. Vom Geschaeftsfuehrer, der sich selbst ernannt hat, bis zum Hofarbeiter ist jede Variante zu finden. Bisher gibt es noch keine aussagekraeftigen Untersuchungen ueber diesen Ist-Zustand. Die andere Antwort ist: jein. Das heisst, die oesterreichsiche Rechtsordnung kennt nur ein paar duerftige Ansaetze dazu. Es gibt wohl einige Beauftragte, aber nur wenige davon haben die Bezeichnung Umweltbeauftragte verdient, und selbst diese sind sehr rudimentaer ausgestaltet. Zu nennen sind hier der Giftbeauftragte nach dem Chemikaliengesetz, der Stoerfallbeauftragte nach der Stoerfallverordnung, die Sicherheitsvertrauenspersonen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz, der Strahlenschutzbeauftragte nach dem Strahlenschutzgesetz und der Abwasserbeauftragte nach dem Wasserrechtsgesetz sowie der Abfallbeauftragte nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG). Lediglich der Giftbeauftragte und der Abfallbeauftragte sind - mit allen Einschraenkungen - als Umweltbeauftragte zu bezeichnen. Am Beispiel des Abfallbeauftragten sollen die Duerftigkeit der gesetzlichen Regelung und die Probleme, die das bringt, dargestellt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku).
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