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InstitutionBund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
TitelEinheitliche Finanzierungsregelungen bei der gemeinsamen Forschungsfoerderung ab 1995.
(Kurzinformation).
QuelleIn: Das Hochschulwesen, 42 (1994) 3, S. 147Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0018-2974
SchlagwörterForschungsförderung; Forschungsfinanzierung
AbstractMit dem gesamtdeutschen Laenderfinanzausgleich soll 1995 auch ein fuer das gesamte Bundesgebiet einheitliche System der gemeinsamen Forschungsfinanzierung in Kraft treten. Eine entsprechende Empfehlung an die Regierungschefs der Laender hat die Bund-Laender-Kommission fuer Bildungsplanung und Forschungsfoerderung (BLK) am 11. April 1994 beschlossen. Der Laenderanteil an der gemeinsamen Finanzierung von Forschungseinrichtungen wird seit 1949 nach dem "Koenigsteiner Schluessel" festgelegt (zu zwei Drittel wird das Steueraufkommen, zu einem Drittel der Anteil der einzelnen Laender an der Gesamtbevoelkerung zugrundegelegt). Dies gilt insbesondere fuer die Finanzierung der DFG, MPG, FhG sowie der Einrichtungen der "Blauen Liste". Die bisher fuer die neuen Laender geltenden Sonderregelungen werden ab 1995 weitgehend obsolet. Fuer die Finanzierung der MPG hat die BLK allerdings eine Fortfuehrung der Uebergangsregelung, d. h. zweier getrennter Finanzierungskreise fuer die alten und die neuen Laender, fuer weitere zwei Jahre beschlossen. (PHF/fast vollstaendig uebern.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1996_(CD)
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