Suche

Wo soll gesucht werden?
Erweiterte Literatursuche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inTueffers, Henning
TitelBerufung in die neuen Laender.
Besoldung; (Kurzinformation).
QuelleIn: Forschung & Lehre, 1 (1994) 12, S. 533Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterBesoldung; Rechtsvorschrift; Hochschullehrer; Deutschland-Östliche Länder
AbstractNach bisher geltender Gesetzeslage konnten an eine Universitaet in den neuen Bundeslaendern berufene Professoren nur dann Bezuege in Hoehe der "West-Bezuege" erhalten, wenn sie zuvor bereits schon einmal in einem Beamtenverhaeltnis in den alten Bundeslaendern gestanden hatten oder ihre Berufung auf ihrer in den alten Bundeslaendern erworbenen Qualifikation beruhte. Durch eine Aenderung der Zweiten Besoldungs-Uebergangsverordnung (Artikel 2 des Gesetzes zur Aenderung von Vorschriften der Lehrerbesoldung vom 23. August 1994, BGBl. I, S. 2186), die auf eine Initiative des Deutschen Hochschulverbandes zurueckgeht, koennen nunmehr auch Professoren, die zuvor weder Beamte im bisherigen Bundesgebiet gewesen sind noch ihre Befaehigungsvoraussetzungen dort erworben haben, "West-Bezuege" erhalten, "wenn die Befaehigungsvoraussetzungen im Ausland erworben worden sind und fuer die Gewinnung des Beamten ein dringendes dienstliches Beduerfnis besteht". Diese Regelung ist rueckwirkend zum 1. Juli 1991 in Kraft getreten, so dass die bisher von der "80-Prozent-Regelung" Betroffenen eine Nachzahlung der Differenzbetraege erwarten koennen.
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1996_(CD)
Literaturbeschaffung und Bestandsnachweise in Bibliotheken prüfen
 

Standortunabhängige Dienste
Bibliotheken, die die Zeitschrift "Forschung & Lehre" besitzen:
Link zur Zeitschriftendatenbank (ZDB)

Artikellieferdienst der deutschen Bibliotheken (subito):
Übernahme der Daten in das subito-Bestellformular

Tipps zum Auffinden elektronischer Volltexte im Video-Tutorial

Trefferlisten Einstellungen

Permalink als QR-Code

Permalink als QR-Code

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite: