Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Tueffers, Henning |
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Titel | Berufung in die neuen Laender. Besoldung; (Kurzinformation). |
Quelle | In: Forschung & Lehre, 1 (1994) 12, S. 533Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0945-5604 |
Schlagwörter | Besoldung; Rechtsvorschrift; Hochschullehrer; Deutschland-Östliche Länder |
Abstract | Nach bisher geltender Gesetzeslage konnten an eine Universitaet in den neuen Bundeslaendern berufene Professoren nur dann Bezuege in Hoehe der "West-Bezuege" erhalten, wenn sie zuvor bereits schon einmal in einem Beamtenverhaeltnis in den alten Bundeslaendern gestanden hatten oder ihre Berufung auf ihrer in den alten Bundeslaendern erworbenen Qualifikation beruhte. Durch eine Aenderung der Zweiten Besoldungs-Uebergangsverordnung (Artikel 2 des Gesetzes zur Aenderung von Vorschriften der Lehrerbesoldung vom 23. August 1994, BGBl. I, S. 2186), die auf eine Initiative des Deutschen Hochschulverbandes zurueckgeht, koennen nunmehr auch Professoren, die zuvor weder Beamte im bisherigen Bundesgebiet gewesen sind noch ihre Befaehigungsvoraussetzungen dort erworben haben, "West-Bezuege" erhalten, "wenn die Befaehigungsvoraussetzungen im Ausland erworben worden sind und fuer die Gewinnung des Beamten ein dringendes dienstliches Beduerfnis besteht". Diese Regelung ist rueckwirkend zum 1. Juli 1991 in Kraft getreten, so dass die bisher von der "80-Prozent-Regelung" Betroffenen eine Nachzahlung der Differenzbetraege erwarten koennen. |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1996_(CD) |