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Titel | Anspruch auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst fuer das Lehramt. GG Art. 12 I, 80 I; HessLehramtG § 4 I Nr. 2, II, III Nr. 1. |
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Quelle | In: NVwZ-Rechtsprechungs-Report, 7 (1994) 2, S. 92-93 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
Schlagwörter | Lehramt; Amtliche Druckschrift; Hessen |
Abstract | 1. Der von Verfassung wegen (Art. 12 I GG) bestehende Anspruch auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst fuer das Lehramt an Grundschulen ist durch die tatsaechlich vorhandene Ausbildungskapazitaet beschraenkt; ein Anspruch auf Schaffung weiterer Ausbildungsstellen besteht nicht. 2. Dem Gesetzgeber ist verfassungrechtlich nicht verwehrt, zum Erlass rueckwirkende Verordnungen zu ermaechtigen. 3. Das Sozialstaatprinzip rechtfertigt es, bei der Auswahl unter den Bewerbern um eine Ausbildungsstelle neben dem Leistungsgrundsatz auch Wartezeit und soziale Hinterguende zu beruecksichtigen. (DIPF/Text uebernommen) Diese Regelung betrifft Hessen. |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1995_(CD) |