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TitelDevet let zakladni skoly nemuze nadanym detem nijak ublizit, mini ministerstvo.
Gefälligkeitsübersetzung: Neun Jahre Grundschule koennen den begabten Kindern nicht schaden meint das Ministerium.
QuelleIn: Lidové noviny, 6 (1993) Nr. 300, 28.12.1993, S. 2Verfügbarkeit 
Sprachetschechisch
Dokumenttypgedruckt; Zeitungsartikel
ISSN0862-5921
SchlagwörterZeitungsartikel; Schulreform; Schuljahr 05; Schuljahr 09; Schulpflicht; Tschechische Republik
AbstractAb dem Schuljahr 1995/96 soll generell der Schulbesuch bis zum 9. Schuljahr in der Grundschule fuer diejenigen Schueler eingefuehrt werden, die nicht schon vorher auf eine andere Schule (sechs-, acht-, oder vierjaehrige Oberschulen) abgegangen sind. Gegenwaertig konnte das 1990 wieder als Pflicht eingefuehrte 9. Grundschuljahr entweder in der Grundschule oder in einer der weiterfuehrenden Schulen abgeleistet werden. Gegen das 9. Schuljahr gibt es Widerstaende, wonach es als eine uebertriebene Verlaengerung von Uniformitaet in der Schulbildung angesehen wird. Dem koennte eine groessere Differenzierung entgegenwirken. Ausserdem ist das 9. Schuljahr nicht ein Zusatz, sondern die Verlaengerung ergibt sich durch die Zugabe eines 5. Schuljahres zur Primarstufe. (DIPF/v. K.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1995_(CD)
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