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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionDeutschland / Bundesministerium des Innern; Deutschland / Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft
TitelFachangestellter/Fachangestellte fuer Buerokommunikation.
Verordnung ueber die Berufsausbildung vom 12. Maerz 1992.
QuelleIn: Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste / Bundesanstalt für Arbeit, (1992) 17, S. 1127-1136Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0723-8525
SchlagwörterBürokommunikation; Berufsausbildung; Berufsproblem; Ausbildungsordnung; Ausbildungsberuf; Büroberuf; Öffentlicher Dienst
AbstractForschungsmethode: anwendungsorientiert. Der Ausbildungsberuf Fachangestellter fuer Buerokommunikation / Fachangestellte fuer Buerokommunikation wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf des oeffentlichen Dienstes. Die Verordnung ueber die Berufsausbildung regelt die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild, den Ausbildungsrahmenplan sowie Einzelheiten der Durchfuehrung der Berufsausbildung und ihres Abschlusses. (IAB2).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update1996_(CD)
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