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Autor/inWenter, Otto
TitelDienstunfall des Lehrers.
Unfallfuersorgeleistungen und Sachschadenersatz.
QuelleIn: Pädagogische Welt, 46 (1992) 12, S. 568-571Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0342-8257
SchlagwörterBeamtenrecht; Dienstrecht; Schulrecht; Lehrer; Sachinformation; Dienstunfall
AbstractNach dem Beamtenversorgungsgesetz stehen jedem Beamten, der durch einen Dienstunfall verletzt wird oder einen Sachschaden erleidet, Unfallfuersorgeleistungen oder Sachschadenersatz zu. Der Dienst umfasst Dienstreisen, Dienstgaenge, die Taetigkeit am Bestimmungsort, der Weg von und nach der Dienststelle und die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen. Diese Leistungen sind Teil der Fuersorgepflicht des Dienstherrn. Bei schwerwiegenden Verletzungen, die eine Erwerbsbeschraenkung bewirken, die laenger als sechs Monate anhaelt, oder zu einer Dienstunfaehigkeit fuehren, erhaelt der Beamte einen Unfallausgleich oder ein Unfallruhegehalt. Verstirbt der Beamte an den Folgen eines Dienstunfalls, so steht den Hinterbliebenen eine Unfall- Hinterbliebenenversorgung zu. Sachschadenersatz wird nur dann gewaehrt, wenn der ursaechliche Unfall als Dienstunfall anerkannt wird. Fuer die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall muessen bei der Meldung bestimmte formale Vorschriften eingehalten werden. Die Hoehe der Ersatzleistungen fuer einen Pkw-Schaden sind "auf den Betrag begrenzt, der bei einer Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von DM 650,- nicht gedeckt waere."
Erfasst vonHessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update1995_(CD)
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