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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Forschungsmethode: normativ. "Ziel des Aenderungsgesetzes ist es, die fuenf neuen Bundeslaender in die Willensbildung des Bundesinstituts fuer Berufsbildung und seiner Organe einzubeziehen. Ferner sollen dem Bundesinstitut fuer Berufsbildung insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden EG-Binnenmarkt sowie den Umgestaltungsprozess in Mittel- und Osteuropa zusaetzliche Mitwirkungsmoeglichkeiten im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Berufsbildung uebertragen werden. Bei der Vorbereitung des Berufsbildungsberichts als einem wesentlichen Instrument der Berufsbildungsplanung sollen die Erfahrungen, die sich nach zehnjaehriger Geltung des Gesetzes in der Praxis ergeben haben, durch eine inhaltliche und verfahrensmaessige Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen an die zwischenzeitliche Entwicklung beruecksichtigt werden. Schliesslich soll die Arbeitsweise des Bundesinstituts durch eine Veraenderung der Gremienstruktur und der Aufgabenverteilung, eine Straffung von Arbeitsablaeufen sowie eine Abkuerzung interner Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse verbessert werden." (Autorenreferat).
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Standortunabhängige Dienste
0722-8333
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Aenderung des Berufsbildungsfoerderungsgesetzes. 1992.
2252210
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